Hamburg: Afrikaner rastet vor Supermarkt aus und versucht Polizist die Dienstwaffe zu entreißen

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Ein Afrikaner rastete am Samstag vor einem Supermarkt im Stadtteil St. Georg aus. Polizeibeamte haben am frühen Samstagmorgen (28.4.2018 – 09:29 Uhr) einen 61-jährigen Mann aus Mauretanien vorläufig festgenommen, nachdem dieser zuvor mehrere Personen, darunter einen 27-jährigen Polizeibeamten, verletzt hatte.

Die Beamten des Polizeikommissariates 11 waren zum Tatort gerufen worden, nachdem zwei Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes (21 u. 30) den Tatverdächtigen aufgrund eines gegen ihn bestehenden Hausverbotes angesprochen und vor die Eingangstür des Supermarktes geleitet hatten. Dort kam es allerdings zu einer massiven körperlichen Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten, in deren Zuge es dem Tatverdächtigen gelang, die Sicherheitsdienstmitarbeiter mehrfach in Hände und Unterarme zu beißen, wodurch diese blutende Wunden davon trugen. Auch nach Eintreffen der Beamten ließ der 61-Jährige nicht ab und griff nunmehr den 27-jährigen Polizeibeamten an und biss diesem in den Finger. Der Beamte erlitt dadurch eine Knochenabsplitterung. Während der Auseinandersetzung versuchte der 61-Jährige wiederholt, die geholsterte Dienstwaffe des 27-jährigen Beamten zu entreißen, was ihm allerdings nicht gelang.

Erst durch die Anwendung unmittelbaren Zwanges, u.a. durch den Einsatz von Pfefferspray gelang es schließlich, den 61-Jährigen zu fixieren und vorläufig festzunehmen.

Der Polizeibeamte sowie die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes wurden in der Folge ambulant im Krankenhaus behandelt. Der Polizeibeamte konnte aufgrund der Verletzungen seinen Dienst anschließend nicht mehr fortsetzen. Der Tatverdächtige wurde ebenfalls verletzt und unter polizeilicher Bewachung in einem Krankenhaus behandelt. Beamte des Kriminaldauerdienstes führten den Mann anschließend einem Haftrichter zu.

Integrationskurse: Jeder Zweite scheitert am Deutschtest

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Symbolbild

Mehr als die Hälfte aller Zuwanderer erreicht im Deutschtest am Ende der Integrationskurse nicht das Kursziel. Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“.

Demnach besuchten nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im vergangenen Jahr 339.578 Menschen erstmals einen Integrationskurs. Allerdings machten deutlich weniger, nämlich nur 289.751 Ausländer, später auch beim Sprachtest am Kursende mit. Und von denjenigen, die überhaupt am Sprachtest teilnahmen, erreichte nicht einmal jeder Zweite (48,7 Prozent) das Kursziel B1. Vier von zehn (40,8 Prozent) kamen lediglich auf das niedrigere Sprachniveau A2, der Rest blieb darunter. Zur Erklärung verweist das BAMF darauf, dass einige Teilnehmer im Verlauf des Kurses krank werden, andere eine Arbeit finden oder umziehen und deshalb nicht zur Abschlussprüfung antreten.

Nach Angaben von Sprachlehrern liegt das schlechte Abschneiden auch an einer fehlenden Lernkultur und daran, dass viele Flüchtlinge nach wie vor traumatisiert seien. De facto schwänzen viele Flüchtlinge aber auch zu viele Stunden ihrer Sprachkurse. An den Integrationskursen nehmen Ausländer teil, die auf Dauer in Deutschland leben möchten. Darunter sind Zuwanderer aus der EU und Spätaussiedler, in jüngster Zeit aber vor allem Flüchtlinge, die meist von den Behörden zur Teilnahme verpflichtet werden.

Die Integrationskurse bestehen aus zwei Teilen: Aus 600 Schulstunden Sprachkurs und 100 Schulstunden Orientierungskurs. Im Sprachkurs sollen die Teilnehmer so viel Deutsch lernen, dass sie das Niveau B1 erreichen. Das genügt, um im Alltag in Deutschland schriftlich und mündlich klarzukommen, für einen qualifizierten Beruf reicht das Sprachlevel meist nicht. Das Ziel ist also niedrig gehängt, wird aber von den meisten trotzdem nicht erreicht. (dts/29.4.2018)

Wie schrecklich – Auswärtiges Amt befürchtet: Seehofers Pläne könnten Familiennachzug verzögern

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Das Auswärtige Amt befürchtet, dass Seehofers Pläne den Familiennachzug für Flüchtlinge stark einschränken könnten, statt der angepeilten 1.000 Versorgungsfälle, würden durch die intensive Bearbeitung „leider“ nur „20“ Anträge monatlich genehmigt werden. Die sorgfältige Prüfung der Nachzügler muss Vorrang haben, das liegt im Interesse der hiesigen Gesellschaft und der Gewährleistung für die innere Sicherheit Deutschlands. Der jetzige Skandal im BAMF in Bremen zeigt, das in dem Schwall 2015/16 zu viele unberechtigte Personen gekommen sind, die an sich nicht hätten hier sein sollen. Des Weiteren kauften zahlreiche sogenannte „Flüchtlinge“ sich syrische und damit gefälschte Pässe, dann jene „Flüchtlinge“ die im Asylantrag das Feld „Syrer“ nur ankreuzen brauchten, weil angeblich ihre Papiere auf der Wanderroute verloren gingen.

Das Auswärtige Amt befürchtet und die Bürger hoffen, denn der Familiennachzug nach Deutschland kann gar nicht genug eingeschränkt werden. Das sind subsidiär Geschützte, diese erhalten nur einen vorrübergehenden Schutzstatus, also nur geduldet. Das Recht auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte ist in der Genfer Flüchtlingskonvention nicht verankert und ebenso nicht im Grundgesetz. Wann beginnt endlich die Rückführung?

[…] Im Auswärtigen Amt wird nach einem Bericht vom „Spiegel“ erwartet, dass Pläne des Bundesinnenministeriums den Familiennachzug für Flüchtlinge stark einschränken könnten. Hintergrund ist die anstehende Neuregelung des Familiennachzugs für Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus, darunter viele Syrer.

Nach internen Plänen des Innenministeriums sollen die deutschen Auslandsvertretungen überprüfen, welche der im Ausland lebenden Familienmitglieder berechtigt sind, ihren Angehörigen nach Deutschland zu folgen. Das könnte nach Ansicht des Außenamts aber zu starken Verzögerungen bei der Bearbeitung führen. Dann sei pro Monat nur mit 20 genehmigten Anträgen zu rechnen, sagte ein Spitzenbeamter des AA dem „Spiegel“ – also deutlich weniger als die bis zu 1000 monatlichen Nachzügler, auf die sich Union und SPD im Koalitionsvertrag geeinigt haben.

Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus („subsidiär Schutzberechtigte“) können derzeit praktisch keine Angehörigen nach Deutschland nachholen. Ab August wollen Union und SPD maximal 1000 pro Monat den Nachzug erlauben. Dafür sind aber Gesetzesänderungen nötig, über die in der großen Koalition hart verhandelt wird. […] Quelle: Focus Online/28.4.2018

Hessen hat fertig: Richter lehnen zunehmend aus persönlicher Überzeugung Abschiebungen ab

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Die Klagen gegen Asylbescheide steigen und lösen eine Prozessflut bei Gerichten aus. Bei einem Großteil geht es um Personen, die einen subsidiären Schutzstatus erhalten haben, aber nicht als Flüchtlinge anerkannt wurden.

Auch in den hessischen Gerichten stapeln sich die Akten und die Zahl der Richter wird aufgestockt, um der Klageflut einigermaßen Herr zu werden. Entscheidungen mit großer Tragweite müssen getroffen werden, obwohl der Gesetzgeber die Maschen des Gesetzes weit gespannt hat, lassen zunehmend Richter ihre persönlichen Überzeugungen bzw. ihr eigenes Rechtsverständnis walten und kippen Entscheidungen der Behörden, z.B.  akzeptieren die Götter in Schwarz keine Abschiebungen in immer mehr Fällen. Also man will die faulen Äpfel nicht von den guten trennen, gemischt kommen sie in den „Bleiberecht für Alle“-Einheitstopf, bis es gärt.

[…] An den Verwaltungsgerichten in Hessen schnellt die Zahl der Streitfälle in die Höhe. Das liegt im Wesentlichen an der drastischen Zunahme der Asylverfahren. Insgesamt 36 305 Verwaltungsverfahren sind im vergangenen Jahr bei den fünf hessischen Verwaltungsgerichten in Kassel, Darmstadt, Frankfurt, Gießen und Wiesbaden eingegangen, wie der Präsident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Dirk Schönstädt, am Freitag in Kassel mitteilte. Das sind rund 92 Prozent mehr als im Jahr 2016 mit 18 950 Verfahren.

Hintergrund dieser Entwicklung ist, dass viele Flüchtlinge nicht mehr ihre volle Anerkennung als Asylberechtigte, sondern nur noch einen „subsidiären Schutz“ erhalten. Das hat unter anderem zur Folge, dass nur eine Aufenthaltsberechtigung von einem statt drei Jahren erteilt wird. Immer mehr Flüchtlinge – darunter viele Syrer – klagen daher auf die Anerkennung des vollen Flüchtlingsstatus.
Der Jurist beklagte, dass Verwaltungsgerichtsentscheidungen zunehmend aus persönlichen Überzeugungen heraus nicht akzeptiert würden. Dazu gehörten Abschiebungen ebenso wie der „Fall Wetzlar“, bei dem die Stadt trotz einer anderslautenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die NPD nicht in ihre Stadthalle gelassen hatte. „Ein solches Verhalten kann sich ein demokratischer Rechtsstaat auf Dauer nicht leisten“, warnte Schönstädt. […] Quelle: HNA.de/28.4.2018

Chemnitz: Libyscher Asylbewerber kommt frisch aus dem Knast und begeht sofort neue Straftat

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Symbolbild

Ein „schutzbedürftiges“ Goldstück aus Libyen ist offenbar lernresistent und ein hoffnungsloser Fall, der Knastaufenthalt erzielte nicht den gewünschten Effekt zur Besserung und Einsicht des Intensivtäters, kurz nach der Freilassung setzte Zobeda A. seine kriminelle Karriere fort und überfiel eine 50-jährige Chemnitzerin. Vielleicht wäre mehr Erlebnispädagogik wie Urlaub auf dem Bauernhof oder ein Segeltörn in der Karibik angebracht, statt Vollpension hinter schwedischen Gardinen? Offenbar ist kein Wille vorhanden, ausländische Intensivtäter und obendrein Asylbewerber auszuweisen, denn wenn man wollte, würde man auch einen Weg zur Durchführung finden.

[…] Im Jahr 2015 erlangte der libysche Asylbewerber Zobeda A. (37) zweifelhaften Ruhm als „schlimmster Ganove von Chemnitz“. 53 Straftaten wurden ihm innerhalb kurzer Zeit nachgewiesen. Kaum aus dem Knast wieder raus, machte der Mann fröhlich weiter – und sitzt jetzt wieder hinter Gittern.

Zobeda A. war Ende 2015 zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Seine Freilassung erfolgte vorzeitig, die Reststrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Doch das ging schief: Vergangenen Freitag überfiel er eine Chemnitzerin (50) vor ihrer Wohnung an der Theaterstraße, raubte ihre Einkäufe und die Handtasche. Aufmerksame Chemnitzer überwältigten den mit einem Messer bewaffneten Serienstraftäter. Einen Tag später schickte ihn ein Richter wieder hinter Gitter – Untersuchungshaft.

Für die Opfer bleibt nur eine Frage: Warum ist der Intensivtäter noch nicht abgeschoben? […] Quelle: Tag24.de/28.4.2018

Organisierte Kriminalität: Der Mittellandkanal – Parallelroute für Koks und illegale Kippen

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Zigaretten, Ecstasy-Pillen, Marihuana und illegale Waffen: Der Mittellandkanal hat sich zu beliebten Versorgungsroute für Schmuggelgüter gemausert.

Alarmierendes Bienensterben: EU verbietet bestimmte Pestizide

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In der EU dürfen künftig keine bienenschädliche Pflanzenschutzmittel im Freiland verwendet werden. Das beschloss mit knapper Mehrheit die EU-Kommission. Für den Antrag hatte auch Deutschland gestimmt.

Berlin: 46-Jährige in ihrer Laube von einem Ausländer mehrfach vergewaltigt

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Ein 24-Jähriger soll am vergangenen Montag in aller Frühe eine 46-jährige Berlinerin in ihrer Laube in einer Kleingartenkolonie in Treptow mit einem Messer bedroht und mehrfach vergewaltigt haben. Drei Tage wurde intensiv nach dem Täter gefahndet, dann nahmen ihn Kripo-Beamte fest. Inzwischen hat ein Richter Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Vergewaltiger erlassen.

Nach ersten Ermittlungen war er zuvor unbemerkt in die Gartenhütte eingedrungen, in der sich die Frau offenbar alleine aufhielt. Nach der Tat flüchtete der Mann unerkannt. Im Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndungsaktion ging er den Beamten jedoch ins Netz, als er am Mittwochabend erneut versuchte, in eine Laube im Bereich von Treptow einzudringen. Im Verhör bestritt er die zur Last gelegte Tat, er berief sich laut Polizei auf Erinnerungslücken „wegen fortgesetzten Medikamenten- und Drogenkonsums“.

Nach Angaben des Sprechers der Berliner Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, steht der Mann im Verdacht, weitere Laubeneinbrüche in Berlin verübt zu haben. Er hat laut Steltner keinen festen Wohnsitz, „kommt aus Nordafrika und wurde in Palästina geboren.“ Seine Staatsangehörigkeit konnte bislang nicht geklärt werden. Quelle: Tagesspiegel.de/27.4.2018