Wie schrecklich – Auswärtiges Amt befürchtet: Seehofers Pläne könnten Familiennachzug verzögern

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Das Auswärtige Amt befürchtet, dass Seehofers Pläne den Familiennachzug für Flüchtlinge stark einschränken könnten, statt der angepeilten 1.000 Versorgungsfälle, würden durch die intensive Bearbeitung „leider“ nur „20“ Anträge monatlich genehmigt werden. Die sorgfältige Prüfung der Nachzügler muss Vorrang haben, das liegt im Interesse der hiesigen Gesellschaft und der Gewährleistung für die innere Sicherheit Deutschlands. Der jetzige Skandal im BAMF in Bremen zeigt, das in dem Schwall 2015/16 zu viele unberechtigte Personen gekommen sind, die an sich nicht hätten hier sein sollen. Des Weiteren kauften zahlreiche sogenannte „Flüchtlinge“ sich syrische und damit gefälschte Pässe, dann jene „Flüchtlinge“ die im Asylantrag das Feld „Syrer“ nur ankreuzen brauchten, weil angeblich ihre Papiere auf der Wanderroute verloren gingen.

Das Auswärtige Amt befürchtet und die Bürger hoffen, denn der Familiennachzug nach Deutschland kann gar nicht genug eingeschränkt werden. Das sind subsidiär Geschützte, diese erhalten nur einen vorrübergehenden Schutzstatus, also nur geduldet. Das Recht auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte ist in der Genfer Flüchtlingskonvention nicht verankert und ebenso nicht im Grundgesetz. Wann beginnt endlich die Rückführung?

[…] Im Auswärtigen Amt wird nach einem Bericht vom „Spiegel“ erwartet, dass Pläne des Bundesinnenministeriums den Familiennachzug für Flüchtlinge stark einschränken könnten. Hintergrund ist die anstehende Neuregelung des Familiennachzugs für Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus, darunter viele Syrer.

Nach internen Plänen des Innenministeriums sollen die deutschen Auslandsvertretungen überprüfen, welche der im Ausland lebenden Familienmitglieder berechtigt sind, ihren Angehörigen nach Deutschland zu folgen. Das könnte nach Ansicht des Außenamts aber zu starken Verzögerungen bei der Bearbeitung führen. Dann sei pro Monat nur mit 20 genehmigten Anträgen zu rechnen, sagte ein Spitzenbeamter des AA dem „Spiegel“ – also deutlich weniger als die bis zu 1000 monatlichen Nachzügler, auf die sich Union und SPD im Koalitionsvertrag geeinigt haben.

Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus („subsidiär Schutzberechtigte“) können derzeit praktisch keine Angehörigen nach Deutschland nachholen. Ab August wollen Union und SPD maximal 1000 pro Monat den Nachzug erlauben. Dafür sind aber Gesetzesänderungen nötig, über die in der großen Koalition hart verhandelt wird. […] Quelle: Focus Online/28.4.2018

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