Hessen hat fertig: Richter lehnen zunehmend aus persönlicher Überzeugung Abschiebungen ab

1226

Die Klagen gegen Asylbescheide steigen und lösen eine Prozessflut bei Gerichten aus. Bei einem Großteil geht es um Personen, die einen subsidiären Schutzstatus erhalten haben, aber nicht als Flüchtlinge anerkannt wurden.

Auch in den hessischen Gerichten stapeln sich die Akten und die Zahl der Richter wird aufgestockt, um der Klageflut einigermaßen Herr zu werden. Entscheidungen mit großer Tragweite müssen getroffen werden, obwohl der Gesetzgeber die Maschen des Gesetzes weit gespannt hat, lassen zunehmend Richter ihre persönlichen Überzeugungen bzw. ihr eigenes Rechtsverständnis walten und kippen Entscheidungen der Behörden, z.B.  akzeptieren die Götter in Schwarz keine Abschiebungen in immer mehr Fällen. Also man will die faulen Äpfel nicht von den guten trennen, gemischt kommen sie in den „Bleiberecht für Alle“-Einheitstopf, bis es gärt.

[…] An den Verwaltungsgerichten in Hessen schnellt die Zahl der Streitfälle in die Höhe. Das liegt im Wesentlichen an der drastischen Zunahme der Asylverfahren. Insgesamt 36 305 Verwaltungsverfahren sind im vergangenen Jahr bei den fünf hessischen Verwaltungsgerichten in Kassel, Darmstadt, Frankfurt, Gießen und Wiesbaden eingegangen, wie der Präsident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Dirk Schönstädt, am Freitag in Kassel mitteilte. Das sind rund 92 Prozent mehr als im Jahr 2016 mit 18 950 Verfahren.

Hintergrund dieser Entwicklung ist, dass viele Flüchtlinge nicht mehr ihre volle Anerkennung als Asylberechtigte, sondern nur noch einen „subsidiären Schutz“ erhalten. Das hat unter anderem zur Folge, dass nur eine Aufenthaltsberechtigung von einem statt drei Jahren erteilt wird. Immer mehr Flüchtlinge – darunter viele Syrer – klagen daher auf die Anerkennung des vollen Flüchtlingsstatus.
Der Jurist beklagte, dass Verwaltungsgerichtsentscheidungen zunehmend aus persönlichen Überzeugungen heraus nicht akzeptiert würden. Dazu gehörten Abschiebungen ebenso wie der „Fall Wetzlar“, bei dem die Stadt trotz einer anderslautenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die NPD nicht in ihre Stadthalle gelassen hatte. „Ein solches Verhalten kann sich ein demokratischer Rechtsstaat auf Dauer nicht leisten“, warnte Schönstädt. […] Quelle: HNA.de/28.4.2018
0 0 Bewertungen
Artikel Bewertung
Folgt Politikstube auch auf: Telegram

1 Kommentar
Inline Feedbacks
View all comments