Wieder in den Schlagzeilen: Die Skandalschmiede der Polizei Berlin

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Schüler der Berliner Polizeiakademie haben erneut für negative Schlagzeilen gesorgt. Eine Gruppe von mindestens sieben Männern soll herumgegrölt und randaliert haben. Polizeipräsident Klaus Kandt kündigte an, dem Vorfall auf den Grund zu gehen.

Wie schrecklich: Berliner Polizisten müssen im Dienst Deutsch sprechen

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Immer mehr Missstände bei der Berliner Polizei kommen zum Vorschein. Eigentlich eine Grundvoraussetzung und Selbstverständlichkeit, dass Polizisten in Deutschland die deutsche Sprache im Dienst sprechen, aber offenbar nicht im bunten Pleitebundesland Berlin, dort unterhalten sich vor allem junge Ordnungshüter und Auszubildende untereinander in ihrer Heimatsprache. Diesen Missstand deckte nun die AfD auf, daraufhin musste der Senat handeln und gab eine behördliche Weisung aus – Polizisten müssen im Dienst Deutsch sprechen. Die Grünen werden sicherlich toben und wittern Rassismus?

Focus Online vom 6.12.2017

Die Berliner Polizei will es nicht tolerieren, wenn sich Polizisten im Dienst untereinander in einer Fremdsprache unterhalten. Die gemeinsame behördliche Sprache sei aber Deutsch und das sei den Polizisten auch bekannt, heißt es in einer Mitteilung des Senats.

Der Senat räumte in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der AfD zudem ein: „Der Gebrauch einer Fremdsprache zwischen Dienstkräften während des Dienstes wurde durch Vorgesetzte vereinzelt festgestellt.“

Im Zuge des Berliner Polizeiskandals hatte es mehrfach Beschwerden darüber gegeben, dass sich Auszubildende oder im Dienst befindliche Beamte nicht auf Deutsch unterhielten. Der Anteil von Polizisten aus Einwandererfamilien steigt seit Jahren. Unter den jüngeren Polizisten sind inzwischen viele Männer und Frauen mit türkischen, osteuropäischen, asiatischen und arabischen Wurzeln.

Umerziehung bei Kleinkindern – Der Nikolaus ist tot

Schon bei den Kleinsten beginnt die Indoktrinierung, neben dem Aufklärungsunterricht „sexuelle Vielfalt“ steht die Abschaffung  christlicher Traditionen weit oben auf der linken Agenda. An die Stelle des heiligen Martin tritt ein Lichter- oder Laternenfest, Wintermärkte statt Weihnachtsmärkte, nun wird auch noch der Nikolaus ins Grab zugedrückt, schließlich sei der schon seit über 100 Jahren tot. Das sehnsüchtige Warten auf den 6. Dezember hat ein Ende, zumindest im Linzer Kindergarten auf der Gugl. Warum muss man jede Traditionen – vor allem, welche jedem Kind ein Leuchten in den Augen bereitet – mit Füssen treten und in vorauseilendem Gehorsam über Bord werfen? Was kommt als nächstes: Tannenbaumfest statt Weihnachten oder Hasenfest statt Ostern?

Kronen Zeitung berichtet:

„Mami, weißt du, den Nikolaus gibt’s gar nicht, der ist seit über 100 Jahren tot.“ In Tränen aufgelöst erzählte Markus (4) seiner Mutter, was er von Pädagogen in seinem Linzer Kindergarten auf der Gugl gehört hatte. „Eine Frechheit, wie Kindern die Illusion genommen wird, ohne uns Eltern zu informieren“, ist Nadine E. (34) über das Vorgehen der Verantwortlichen stinksauer.

Ihr Markus (4) glaubte nämlich noch – wie viele in diesem Alter – an den Mann mit dem Stab und war nach dieser „unfreiwilligen Aufklärung“ in Tränen aufgelöst. „Er war richtig fertig, wollte danach nicht einmal mehr das Fenster bei seinem Adventkalender aufmachen. Das hat mir das Herz zerrissen“, ist die 34-Jährige noch immer außer sich.

Bräuche und Traditionen in der Weihnachtszeit zählen zur Kultur in Österreich. „Es ist eine Frechheit, wie damit umgegangen wird“, ist die Linzerin sauer, dass ihrem Markus vor Weihnachten das Leuchten in den Augen geraubt wurde: „Eltern sollten darüber informiert werden, wenn man im Kindergarten den Nikolaus für tot erklärt, dann kann man Vorarbeit leisten.“

Große Sorge hat Nadine E. vor dem, was als Nächstes kommt. „Wird den kleinen Kindern jetzt vor lauter Ehrlichkeit der Pädagogen im Kindergarten auch erzählt, dass es das Christkind nicht gibt?“, ist die Mutter besorgt, dass die schönste Illusion abhandenkommt.

Schwere Vorwürfe: Flüchtlingsrat in Bayern versuche, Afghanen vor Abschiebungen beim Untertauchen zu helfen

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Symbolbild Abschiebung

Das bayerische Innenministerium erhebt schwere Vorwürfe gegen den sogenannten Flüchtlingsrat, die Organisation warne Afghanen vor der Abschiebung und gebe Tipps zum Untertauchen. Stephan Dünnwald, Sprecher des Flüchtlingsrats in Bayern, sieht das natürlich völlig anders und hält dagegen:  „In unseren Warnhinweisen rufen wir mitnichten zum Untertauchen auf, sondern empfehlen lediglich, sich in den Nächten vor der Abschiebung möglichst nicht in der Unterkunft aufzuhalten.“

Und was heißt das in der Praxis? Eine indirekte Empfehlung zum Untertauchen? Die Warnhinweise/Afghanistan „Was können wir tun“ des Flüchtlingsrates können hier nachgelesen werden.

Vielleicht sollte zukünftig darüber nachgedacht werden, weder Termine für Abschiebungen noch die Namen der Betroffenen bekannt zu geben, um die Rückführungen durch selbsternannte Aktivisten nicht zu gefährden. Des Weiteren sollten die Ausreispflichtigen umgehend in Abschiebehaft genommen werden, um sich den legal angeordneten Rückführungen nicht zu entziehen.

[…] Der sogenannte Flüchtlingsrat versuche, Abschiebungen aktiv zu verhindern, erklärte das bayerische Innenministerium. Aber indem er Abschiebungstermine über seine Internetseite bekannt mache „und Tipps zum Untertauchen gibt, bewegt er sich an der Grenze der Strafbarkeit“.

Der Flüchtlingsrat sieht das völlig anders und argumentiert, man gebe zwar die Abschiebungstermine bekannt und habe „Warnhinweise“ auf der Website. „Darin rufen wir aber mitnichten zum Untertauchen auf, sondern empfehlen potenziell Betroffenen lediglich, sich in den Nächten vor der Abschiebung möglichst nicht in der Unterkunft aufzuhalten“, sagt Stephan Dünnwald vom Flüchtlingsrat Bayern der WELT. „Das ist völlig legitim, es besteht keine Verpflichtung der Flüchtlinge, jede Nacht in der Unterkunft zu nächtigen.“

Allerdings sind die vom Flüchtlingsrat sogenannten geduldeten Flüchtlinge eben ausdrücklich keine Flüchtlinge im Rechtssinne. Sondern Ausländer, bei denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und gegebenenfalls die Gerichte sowie Härtefallkommissionen zu dem Ergebnis kamen, dass es sich nicht um Flüchtlinge oder aus anderen Gründen Schutzberechtigte handelt.

Geduldet sind diese abgelehnten Asylbewerber nur, weil ihre Abschiebung auf absehbare Zeit nicht möglich ist. Das kann unter anderem auch der Fall sein, weil der Geduldete die Feststellung seiner Identität behindert. In Deutschland gilt: ohne geklärte Identität keine Reisepapiere, ohne Reisepapiere keine Rücknahme durch den Herkunftsstaat. Ohne Rücknahmebereitschaft folgt die Duldung. Abgeschoben werden laut Gesetz also nur staatlich geprüfte Nichtflüchtlinge. […] Quelle: Die Welt.de/6.12.2017

23 Afrikaner schlitzen LKW-Plane auf um ins Sozialparadies Deutschland zu gelangen

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Foto Polizei

Rosenheim: Die Bundespolizei hat am Dienstagmittag (5. Dezember) am Rosenheimer Bahnhof bei Güterzugkontrollen 23 Afrikaner in einem Lkw-Auflieger festgestellt. Der Zug sollte vom italienischen Verona über München nach Köln fahren.

Nachdem die Besatzung eines Bundespolizeihubschraubers die aufgeschlitzte Plane des Sattelaufliegers gesehen hatte, stoppten die Beamten den Güterzug außerplanmäßig am Bahnhof Rosenheim. Dort öffneten die Bundespolizisten die Verplombung des Aufliegers und entdeckten 20 Männer und drei Frauen. Offenbar hatten die Migranten die Oberseite der Lkw-Plane aufgeschnitten, um im Inneren auf beziehungsweise zwischen der Ladung unbemerkt nach Deutschland zu reisen. Die teilweise unterkühlten Personen wurden zunächst in den Containern der Bundespolizei am Bahnhofsvorplatz versorgt und anschließend in die Dienststelle verbracht.

Deutschlands Grundschüler lesen immer schlechter

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Im internationalen Vergleich hat ihre Leseleistung enttäuschend abgeschnitten. Die Schüler landeten in der Studie nur auf Platz 26. Das ist das Ergebnis der Iglu-Studie, die in Berlin vorgestellt wurde.

Der steigende Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund könnte vielleicht dazu beitragen, wird im Beitrag aber nicht erwähnt.

Richter geigt „Flüchtling“ aus Libyen die Meinung

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Ein Allround-Talent (Intensivtäter) stand gestern in Zwickau vor Gericht. Der libysche Fachmann für Kommunikation, Abwehr, Randale und Schlagkraft marschierte durch das offene deutsche Tor, frisch angekommen und bestens informiert nahm er die Rechte als Asylbewerber in Anspruch, aber der feine Herr kannte die Verhaltensregeln in Deutschland nicht, offenbar wurde er nicht umfangreich über die Pflichten und Gesetze informiert, oder ihm ist die Narrenfreiheit für kriminelle „Flüchtlinge“ ins Ohr geflüstert worden. Nun saß der Libyer einem Richter gegenüber, der ihm die Meinung geigte. So was soll es auch noch in Deutschland geben.

Bild-Zeitung vom 5.12.2017:

Flüchtlinge aus Libyen liegen in Sachsen an der Spitze der Intensivtäter. Einer von ihnen ist Mohamed F. (29). Er saß gestern in Zwickau vor Gericht, es gab sieben Anklagepunkte: Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. „Als ich hier neu war, wusste ich nichts von Gesetzen und wie ich mich verhalten muss“, sagte Mohamed F. gestern.

Immer wieder randalierte der Libyer im Zwickauer Asylheim, richtete große Schäden an. „Ich bezahle das ab“, sagte er. Richter Stephan Zantke (54) konterte mit Blick auf die Steuerzahler: „Eigentlich zahle ICH den Schaden, den Sie angerichtet haben.“

Der Richter zeigte sich auch entsetzt über die Aussage einer jungen Polizistin, der vom Asylbewerber bei einer Festnahme auf den Schuh gespuckt wurde. Der Richter: „So was kenne ich nur von Lamas. Sie haben mangelnden Respekt vor Frauen!“

Das bewies Mohamed F. auch, als er auf eine Disco-Angestellte (38) mit einem Messer losging. Der Prozess wird fortgesetzt, dem Libyer droht eine mehrjährige Haft.

Donnerwetter: 20 abgelehnte Asylanten sollen nach Afghanistan abgeschoben werden

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Symbolbild Abschiebung

Eine Sammelabschiebung nach Afghanistan ist für Mittwoch geplant, rund 20 Gold-Jungs sollen nach Kabul ausgeflogen werden, vorausgesetzt sie erkranken nicht über Nacht oder tauchen ab, oder ein ausgekochter Rechtsanwalt findet noch eine Gesetzeslücke, oder der Pilot verweigert die Beförderung, weil die Afghanen die Flugsicherheit beeinträchtigen.  Man darf gespannt sein, wie viele der Abgeschobenen tatsächlich aus dem Flieger in Kabul aussteigen werden. Auf jeden Fall muss der Steuerzahler für die Rückführung der Gäste aufkommen, diese Kosten hätten gar nicht entstehen dürfen, aber Merkel wollte unbedingt Mutter Theresa spielen.

Stuttgarter Nachrichten vom 5.12.2017:

Bund und Länder wollen am Mittwoch um die 20 abgelehnte Asylbewerber nach Kabul abschieben. Bayern allein habe neun Menschen auf die Flugliste gesetzt, davon säßen sieben schon in Abschiebehaft, vier abgelehnte Asylbewerber aus Hamburg und vier aus Baden-Württemberg sollen bis Dienstagmittag ebenfalls für den Flug gemeldet worden sein sowie ein Straftäter aus Rheinland-Pfalz und möglicherweise einer aus Nordrhein-Westfalen. Ein Straftäter aus Sachsen soll ebenfalls mitfliegen. Ob die Liste damit vollständig ist, blieb zunächst unklar.

Bei zwei jungen Männern aus Bayern hätten Amtsgerichte abgelehnt, sie in Abschiebegewahrsam zu nehmen, weil der Antrag nicht ausreichend begründet sei. Einer mache an einer Berufsfachschule in Lichtenfels die Ausbildung zum Assistenten für Ernährung und Versorgung. Der Eilantrag gegen die Abschiebung des anderes Mannes wurde von einem Verwaltungsgericht in Bayreuth am Dienstag abgelehnt, weil der Mann sein afghanisches Ausweisdokument „früher hätte vorlegen können“, wie sein Anwalt die Begründung zusammenfasste.