Schwere Vorwürfe: Flüchtlingsrat in Bayern versuche, Afghanen vor Abschiebungen beim Untertauchen zu helfen

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Symbolbild Abschiebung

Das bayerische Innenministerium erhebt schwere Vorwürfe gegen den sogenannten Flüchtlingsrat, die Organisation warne Afghanen vor der Abschiebung und gebe Tipps zum Untertauchen. Stephan Dünnwald, Sprecher des Flüchtlingsrats in Bayern, sieht das natürlich völlig anders und hält dagegen:  „In unseren Warnhinweisen rufen wir mitnichten zum Untertauchen auf, sondern empfehlen lediglich, sich in den Nächten vor der Abschiebung möglichst nicht in der Unterkunft aufzuhalten.“

Und was heißt das in der Praxis? Eine indirekte Empfehlung zum Untertauchen? Die Warnhinweise/Afghanistan „Was können wir tun“ des Flüchtlingsrates können hier nachgelesen werden.

Vielleicht sollte zukünftig darüber nachgedacht werden, weder Termine für Abschiebungen noch die Namen der Betroffenen bekannt zu geben, um die Rückführungen durch selbsternannte Aktivisten nicht zu gefährden. Des Weiteren sollten die Ausreispflichtigen umgehend in Abschiebehaft genommen werden, um sich den legal angeordneten Rückführungen nicht zu entziehen.

[…] Der sogenannte Flüchtlingsrat versuche, Abschiebungen aktiv zu verhindern, erklärte das bayerische Innenministerium. Aber indem er Abschiebungstermine über seine Internetseite bekannt mache „und Tipps zum Untertauchen gibt, bewegt er sich an der Grenze der Strafbarkeit“.

Der Flüchtlingsrat sieht das völlig anders und argumentiert, man gebe zwar die Abschiebungstermine bekannt und habe „Warnhinweise“ auf der Website. „Darin rufen wir aber mitnichten zum Untertauchen auf, sondern empfehlen potenziell Betroffenen lediglich, sich in den Nächten vor der Abschiebung möglichst nicht in der Unterkunft aufzuhalten“, sagt Stephan Dünnwald vom Flüchtlingsrat Bayern der WELT. „Das ist völlig legitim, es besteht keine Verpflichtung der Flüchtlinge, jede Nacht in der Unterkunft zu nächtigen.“

Allerdings sind die vom Flüchtlingsrat sogenannten geduldeten Flüchtlinge eben ausdrücklich keine Flüchtlinge im Rechtssinne. Sondern Ausländer, bei denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und gegebenenfalls die Gerichte sowie Härtefallkommissionen zu dem Ergebnis kamen, dass es sich nicht um Flüchtlinge oder aus anderen Gründen Schutzberechtigte handelt.

Geduldet sind diese abgelehnten Asylbewerber nur, weil ihre Abschiebung auf absehbare Zeit nicht möglich ist. Das kann unter anderem auch der Fall sein, weil der Geduldete die Feststellung seiner Identität behindert. In Deutschland gilt: ohne geklärte Identität keine Reisepapiere, ohne Reisepapiere keine Rücknahme durch den Herkunftsstaat. Ohne Rücknahmebereitschaft folgt die Duldung. Abgeschoben werden laut Gesetz also nur staatlich geprüfte Nichtflüchtlinge. […] Quelle: Die Welt.de/6.12.2017

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