Gerald Hauser zeigt Brisantes über die Impfstoffzulassung auf!

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Die EMA (europäische Arzneimittelbehörde) ist für die Zulassung der Impfstoffe zuständig und damit auch sehr mächtig. Frau Emma Cooke wurde Mitte November letzten Jahres zur Vorsitzenden der EMA bestellt. Interessant ist, dass Frau Cooke jahrelang eine Lobbyistin jener Pharmakonzerne war, die sich jetzt für die Zulassung ihrer Impfstoffe bewerben und damit erfolgreich waren! Hier stellt sich dann die Frage, wie glaubwürdig die Europäische Arzneimittelbehörde überhaupt ist. Unser Nationalratsabgeordneter Gerald Hauser zeigt diesen mehr als fragwürdigen Umstand schonungslos auf.

Beschluss des Berliner Senats zu einer FFP2-Maskenpflicht gefährdet die Bevölkerung

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In einer Stellungnahme kritisiert die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) den Beschluss des Berliner Senats für eine FFP2-Maskenpflicht. Dies berge Risiken vor allem für ältere Menschen und Personen mit Lungen- oder Herzerkrankungen. Die DGKH weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass sie bereits im Januar 2021, anlässlich eines ähnlichen Beschlusses in Bayern, eine FFP2-Maskenpflicht in der Öffentlichkeit kritisierte. FFP2-Masken seien Hochleistungs-Atemschutzmasken, die für den Arbeitsplatz bestimmt sind. Nur bei einer korrekten Anwendung übertrifft ihre Wirksamkeit im Allgemeinen jene von einem chirurgischen Mund-Nasen-Schutz. Weiter schreibt die DGKH, dass es entscheidend sei, dass die Maske angepasst, auf dichten Sitz überprüft und das Tragen geschult wurde. Die neue Technische Regel Biologischer Arbeitsstoffe TRBA 255, die für den Arbeitsplatz und hier speziell für Pandemien gilt, fordere ausdrücklich, dass eine Auswahl aus mehreren Maskentypen bereitgestellt werden müsse, damit die für die Gesichtsform optimale Maske benutzt wird. Ferner werde eine Schulung gefordert. Diese sei auch unbedingt nötig, wie die Erfahrungen mit dem FFP2-Maskentragen bei Beschäftigten im Gesundheitswesen gezeigt hätten. Quelle: RT DE

„Lasse mich nicht bevormunden“: Seehofer will sich nicht mit AstraZeneca impfen lassen

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Die Zustimmung für den AstraZeneca-Impfstoff ist nach den Todes- und Thrombosefällen deutlich gesunken, um das Vertrauen wieder zu erhöhen, forderte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn alle Kabinettsmitglieder über 60 im Bundeskabinett auf, sich mit AstraZeneca impfen zu lassen. Eine umgehende Absage kam von einem Kabinettsmitglied der Altersgruppe Ü 70, Horst Seehofer: […] „Die Antwort auf die Aufforderung von Jens Spahn lautet: Nein! Ich lasse mich nicht bevormunden“, sagte der Innenminister der Bild-Zeitung. Allerdings hege Seehofer keine Bedenken gegen den Impfstoff vor sich. Er wolle sich lediglich nichts vorschreiben lassen. […] Quelle: Focus Online Die Bevormundung der „Untertanen“ sieht natürlich anders aus, aber die sind auch selbst schuld, wenn sie sich als „Souverän“ bevormunden lassen. Und ob Seehofers Absage tatsächlich nur auf die Bevormundung begründet ist, das kann man nicht genau wissen, weitere Details könnten womöglich die „Untertanen“ verunsichern.

PCR Test-Stab steckt in Nase fest

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Keine Sorge, da wo der PCR-Stab festgesteckt hat, hat er sicher keinen Schaden angerichtet. Ist alles ganz harmlos😉

Italien: Über 1.000 Migranten in 24 Stunden – Obendrein darf „Open Arms“ 209 Einreisewillige auf Sizilien abladen

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Die Migrantenfähre „Open Arms“, die unter spanischer Flagge registriert ist, hat nach dem Speed-Aufsammeln vor der libyschen Küste 219 Einreisewillige an Bord genommen, davon wurden 10 vorab evakuiert, so verbleiben noch 209 für das Ausschiffen. Die italienischen Behörden haben für die Abgabe der Versorgungssuchenden heute den „sicheren“ Hafen Pozzallo auf Sizilien zugewiesen. Insgesamt wurden 219 Personen aus den Nussschalen aufgefischt, darunter sollen sich  56 Minderjährige befinden, 17 unter 10 Jahren ( darunter zwei Babys), 13 Frauen, davon zwei schwanger. Zu den Herkunftsländern liegen keine Informationen vor, das nachfolgende Video könnte einen Anhaltspunkt geben: Die 219 Fahrgäste der Open Arms sind nicht die einzigen Versorgungssuchenden, in den letzten 24 Stunden landeten mehr als 1.000 illegale Migranten auf den Inseln im Süden Italiens, mit einer Ausnahme, 67 (54 Iraner und 13 Iraker) landeten per Segelboot im Hafen Cotrone an der Küste Kalabrien, der Ausgangsort der Reise war vermutlich die türkische Küste. Zwei Schleuser aus Moldawien wurden festgenommen, hingegen die 67 Personen in die Aufnahmeeinrichtung kamen, sozusagen die Belohnung für illegale Einreise. Nachfolgend zwei der Boote, die in den letzten 24 Stunden ankamen:

Urteil: Schuhgeschäfte in Bayern dürfen wieder öffnen

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Bayerns Schuhgeschäfte dürfen ab sofort wieder öffnen, berichtet BR24. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Nach Auffassung des Gerichts gehören Schuhe zur Grundversorgung.

Laut der Entscheidung gehören Schuhgeschäfte nach Auffassung des Gerichts zur Grundversorgung. Passende Schuhe seien ein Grundbedürfnis der Bevölkerung und auch Voraussetzung für die Ausübung zahlreicher Berufe und auch für sportliche Betätigungen. Bei Kindern und Jugendlichen könne es auch einen kurzfristigen und dringenden Bedarf geben. Nur Schuhgeschäfte in Bayern betroffen Dadurch hätten Schuhgeschäfte eine ähnliche Bedeutung wie z.B. Buchhandlungen, Geschäfte für Babybedarf, Bau- und Gartenmärkte oder Blumenläden. Öffnen dürfen sie deshalb auch bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100. Die Entscheidung betrifft nur Läden in Bayern. Geklagt hatte eine Schuhhändlerkette aus dem Raum Schweinfurt (Schuh Mücke). Wie der Schuhhändler dem BR bestätigte, hat er die Schuhabteilung seines Geschäfts in Schweinfurt heute um 9.30 Uhr geöffnet.

Belgien muss alle Corona-Einschränkungen aufheben

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Belgien muss nach einem Gerichtsurteil wegen unzureichender Rechtsgrundlage innerhalb von 30 Tagen alle Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zurücknehmen. Dies habe ein Gericht der Hauptstadt Brüssel in erster Instanz nach einer Klage der Liga für Menschenrechte entschieden, berichteten mehrere Medien. Eine Sprecherin des Innenministeriums bestätigte das Urteil. Die Liga für Menschenrechte hatte den belgischen Staat vor einigen Wochen verklagt, weil die Entscheidungen während der Corona-Pandemie keine Rechtsgrundlage hätten. Das Urteil sieht nun eine Strafe von 5000 Euro täglich – aber maximal 200.000 Euro – vor, falls es nicht umgesetzt wird. Der flämischen Zeitung „De Standaard“ zufolge kann der belgische Staat Berufung einlegen. Diese hätte jedoch keine aufschiebende Wirkung. Derzeit gelten im Land strenge Corona-Regeln. Belgierinnen und Belgier dürfen nur mit einer Person außerhalb des eigenen Haushalts engen Kontakt haben. Im Freien dürfen sich vier Personen mit Maske treffen. Shoppen geht nur mit Termin. Restaurants, Kneipen und Cafés sind ohnehin seit Monaten geschlossen. Im ganzen Land gilt schon lange eine nächtliche Ausgangssperre. Zudem darf man ohne triftigen Grund weder nach Belgien ein-, noch aus dem Land ausreisen.

Hamburg verhängt nächtliche Ausgangssperre

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In der rot-grün regierten Hansestadt soll die Regelung vorerst bis zum 18. April gelten. Das teilte der Erste Bürgermeister von Hamburg Peter Tschentscher mit. Natürlich ist das Virus in der Nacht besonders aktiv?