Urteil: Schuhgeschäfte in Bayern dürfen wieder öffnen

937

Bayerns Schuhgeschäfte dürfen ab sofort wieder öffnen, berichtet BR24. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Nach Auffassung des Gerichts gehören Schuhe zur Grundversorgung.

Laut der Entscheidung gehören Schuhgeschäfte nach Auffassung des Gerichts zur Grundversorgung. Passende Schuhe seien ein Grundbedürfnis der Bevölkerung und auch Voraussetzung für die Ausübung zahlreicher Berufe und auch für sportliche Betätigungen. Bei Kindern und Jugendlichen könne es auch einen kurzfristigen und dringenden Bedarf geben.

Nur Schuhgeschäfte in Bayern betroffen
Dadurch hätten Schuhgeschäfte eine ähnliche Bedeutung wie z.B. Buchhandlungen, Geschäfte für Babybedarf, Bau- und Gartenmärkte oder Blumenläden. Öffnen dürfen sie deshalb auch bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100. Die Entscheidung betrifft nur Läden in Bayern. Geklagt hatte eine Schuhhändlerkette aus dem Raum Schweinfurt (Schuh Mücke). Wie der Schuhhändler dem BR bestätigte, hat er die Schuhabteilung seines Geschäfts in Schweinfurt heute um 9.30 Uhr geöffnet.

5 4 Bewertungen
Artikel Bewertung
Folgt Politikstube auch auf: Telegram

3 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments