„Flüchtlingshelferin“ von Realität eingeholt: Syrer räumt Wohnung nicht

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Bild: krone.tv, krone.at-Grafik

Manche Menschen werden nur durch Schaden klug, das betrifft auch „Flüchtlingshelfer“, die nach der Euphorie knallhart auf dem Boden der Tatsachen landen. Offensichtlich handelte sich eine Flüchtlingshelferin ein Mietnomade ein, der viel Ärger verursacht und eine Menge Schaden anrichtet. Von der Willkommenskultur beseelt und vom Helfersyndrom ergriffen, vermietete Monika M. eine ihrer Eigentumswohnungen an ein syrisches Goldstück und wird nun so richtig „beglückt“ – oder anders gesagt, der über Umwege „Geflüchtete“ hält die Wohltäterin zum Narren und nutzt die Hilfsbereitschaft rigoros aus.

Die Asylromantikerin reichte mehr als nur den kleinen Finger, der Syrer brauchte zunächst für die Wohnung keine Kaution zu hinterlegen und sie bezahlte auch den Flug für den Familiennachzug. Nun sitzt die Familie vereint in der Wohnung und will trotz Kündigung die Wohnung nicht räumen. Die Vermieterin hat in grenzenloser Naivität nun das geerntet, was sie mitverschuldet hat.

[…] Younes A. ist Syrer. Er ist im Zuge der Flüchtlingswelle im Herbst 2015 nach Österreich gekommen und hat hier Asyl erhalten.

Monika M. ist aus Österreich. Sie war eine jener Menschen, denen die Bilder im Jahr 2015 das Herz zerrissen. Sie half bei der Suche nach Deutschkursen, Kindergartenplätzen – und vermietete auch, teils gegen die reinen Betriebskosten, ihre Eigentumswohnungen. Eine davon, in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus, überließ sie im August 2016 Younes A. Für die möbliert übergebene Zwei-Zimmer-Wohnung der Kategorie A, eine U-Bahn-Station vom Westbahnhof entfernt, verlangte sie einen Mietzins von 580 Euro. Die Kaution erließ sie ihm zunächst.

Ab der Ankunft seiner Familie, so erzählt Frau M., wendete sich das Blatt. Kein Integrationswillen vorhanden, auch sei die Familie mit der Wohnung fahrlässig umgegangen. Der Rauchfangkehrer etwa sei nicht hineingelassen, die Gastherme nicht fristgerecht gewartet worden. Die Wände im Badezimmer und Schlafzimmer schimmeln, Herr A. ließ sie trotz der kleinen Kinder nicht sanieren. Außerdem seien vertragswidrigerweise zwei weitere Personen als Untermieter aufgenommen worden.

Schließlich riss Monika M. der Geduldsfaden und sie schickte Herrn A. Ende Dezember 2017 die Kündigung, die mit Ende März in Kraft treten sollte .[…] Weiterlesen auf Krone.at

Martin Hess (AfD): Wir brauchen effektiven nationalen Grenzschutz!

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„Wenn es um Ihre eigene Sicherheit geht, dann machen Sie den Bundestag zur Festung, dann werden richtigerweise Personenkontrollen durchgeführt und Unbefugte abgewiesen. Aber wenn es um die Sicherheit der Bevölkerung geht, dann heißt es Grenzen auf und Refugees welcome!“

Martin Hess, Mitglied im Innenausschuss des Bundestages, zur Debatte über den Haushalt des Bundesministeriums des Inneren.

Merkelland 2018: Wenn sich Polizisten schützen müssen

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Die Bedrohungslage ist in Hessen wie in ganz Europa weiter hoch. Innenminister Beuth investiert daher weiter in die Ausrüstung und Bewaffnung der hessischen Polizei. © FAZ.NET, HELMUT FRICKE

Kalbitz: „ZDF-Moderator Böhmermann bettelt für kriminelle Flüchtlingsindustrie“

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Der ZDF-Moderator Jan Böhmermann hat bisher rund 144.000 Euro für das Schlepperschiff „Lifeline“ gesammelt. AfD-Bundesvorstand Andreas Kalbitz kritisiert:

„Ich finde es unmöglich, dass ein Moderator, der seine Bekanntheit ausschließlich dem mit Zwangsgebühren finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk verdankt, sich zur Gallionsfigur der Schleuserorganisation „Lifeline“ macht. Die Organisation hat mit einem vermutlich nicht ordnungsgemäß registrierten Schiff Migranten eingesammelt, die im sicheren Wissen, ‚gerettet‘ zu werden, ihre gut organisierte Reise über das Mittelmeer angetreten haben.

Die meisten von ihnen haben keinen Grund vor irgendetwas zu flüchten. Und haben somit auch keinen Grund, in Europa Asyl zu suchen. Viele von ihnen haben Tausende Euro an Schlepper und Schleuser gezahlt. Deren Geschäft wird unter anderem erst möglich gemacht durch solche kriminellen Organisationen wie „Lifeline“, die sich den Mantel des Gutmenschentums umhängen. Und Böhmermann sorgt mit medialer Aufmerksamkeit und dem Druck auf die Tränendrüse dafür, dass dieser Geldstrom nicht versiegt. Vom ZDF erwarte ich eine deutliche Distanzierung von Böhmermann und seinen fragwürdigen Spendenaktivitäten.“

Frankfurt: Dunkelhäutiger Mann begrapscht vier Frauen – Zeugen gesucht

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Frankfurt: Die Frankfurter Kriminalpolizei ermittelt aktuell in vier Fällen wegen des Verdachts der sexuellen Übergriffe. In diesem Zusammenhang sucht die Polizei ein weibliches Opfer, was sich bislang nicht an die Polizei gewandt hat.

Die bisherigen Ermittlungen haben ergeben, dass sich der Täter in drei von vier Fällen von hinten den Frauen genähert hat und ihnen unvermittelt an die Brust, das Gesäß oder das Geschlechtsteil gegriffen hat. Anschließend ließ er von ihnen ab und ergriff die Flucht. Die Taten haben sich in drei von vier Fällen gegen 18.00 Uhr zugetragen. Auch die Personenbeschreibungen weisen Ähnlichkeiten auf.

Ob die einzelnen Vorfälle jedoch miteinander in Zusammenhang stehen oder ob die Taten einzeln zu betrachten sind, ist gegenwärtig Bestandteil der Ermittlungen.

Die Taten haben sich in der Obere Rützelstraße (21.06.2018), im Bereich des Bürgermeister-Schubert-Parks (23.06.2018), in dem Griesheimer Stadtweg (25.06.2018) sowie in der August-Bebel-Straße (29.06.2018) zugetragen.

In einem Fall hatte nicht das Opfer selbst, sondern eine Zeugin die Tat gemeldet, nachdem die Frankfurter Polizei am 26. Juni 2018 eine Pressemitteilung zu einem Vorfall veröffentlicht hatte.

Die Kriminalpolizei bittet die noch unbekannte Geschädigte darum, sich zu melden. Die Personenbeschreibung sowie weitere Angaben könnten für die Ermittlungen elementar sein.

Die Frankfurter Polizei ermittelt mit Hochdruck. Es werden sowohl offene, als auch verdeckte Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger durchgeführt.

Der Täter soll etwa 20-30 Jahre alt und etwa 160-170 cm groß sein. Er soll eine schmale bis normale Figur sowie dunkle kurze Haare haben. Sein Teint soll dunkel sein. In zwei Fällen habe der Täter blaue Oberbekleidung, in einem Fall ein dunkles sowie in einem weiteren Fall ein hellgelbes Oberteil getragen.

Zeugen oder mögliche weitere Opfer werden darum gebeten, sich mit sachdienlichen Hinweisen unter der Telefonnummer 069/755-53111 an den Kriminaldauerdienst zu wenden.

Luftnummer Asylkompromiss: Aufenthalt in Transitzentren maximal 48 Stunden

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An der Kompromisslösung im Aslystreit der Union gibt es viel Kritik. Vor allem an den geplanten Transitzentren. Merkel versucht zu beschwichtigen: Der Aufenthalt dort sei auf maximal 48 Stunden begrenzt.

Afghane und Iraner mit Auszahlung des Taschengeldes unzufrieden – Afghane droht Betreuer umzubringen

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MALLERSDORF-PFAFFENBERG: Wegen der Bedrohung eines Betreuers wurde die Polizeistation Mallersdorf am Dienstagnachmittag ins Heim für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Mallersdorf gerufen, berichtet Wochenblatt.de. Dort waren ein 17-jähriger Afghane und ein 17-jähriger Iraner mit der Auszahlung des Taschengeldes unzufrieden. Daher kam es zu einem Streit mit einem Betreuer der Einrichtung, wobei beide diesem damit drohten, dass sie ihm aus dem Fenster schmeißen würden.

Der Afghane setzte dem Ganzen noch einem drauf, indem er den Betreuer drohte, ihn umzubringen, wenn ihm am Donnerstag wieder kein Geld ausbezahlt werden würde. Die beiden Jugendlichen hatten sich gleich nach dem Vorfall wieder in Richtung Regensburg verabschiedet. Gegen die beiden Jugendlichen wird wegen Bedrohung ermittelt.

Politikstube: Oh je, da kommen über zig Umwege zwei arme, junge, verfolgte und kriegsgeplagte „Flüchtlinge“ nach Deutschland und sie erhalten nicht, was sie erwarten – pünktlich Taschengeld.  Nun benötigt man nicht viel Vorstellungskraft, was passieren könnte, wenn hunderttausenden Gästen, die man durch fehlende Papiere nicht ausweisen kann, statt Geld- nur noch Sachleistungen gewährt würden – nicht auszudenken.

Unglaublich: Nach islamischem Recht verheiratete Frau will „Morgengabe“ vorm deutschen Gericht einklagen

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Islamisches Recht vor deutschem Gericht!? Ein iranisches Ehepaar hat sich auseinandergelebt, nun verlangt die Ehefrau die Zahlung der Morgengabe und reichte Klage beim Amtsgericht Karlsruhe ein – Streitpunkt: 219 persische Goldmünzen (Wert: 84 000 Euro).

Immer mehr Fälle beschäftigten deutsche Gerichte, wo Ehefrauen islamisches Recht einklagen, wie z.B. der Fall beim Oberlandesgericht Köln – Beschluss vom 05.11.2015, zeigt. Während einige Länder – z.B. Kanada – grundsätzlich keine ausländischen Rechtsregeln anerkennen, lassen immer mehr deutsche Gerichte solch solche Normen gelten und praktizieren islamisches Recht – vor allem im Familien- und Erbrecht. Und da behaupten die Systemparteien immer noch, die Islamisierung sei ein Hirngespenst von Ewiggestrigen bzw. besorgten Bürgern.

[…]  Die Ex-Frau vonTaxifahrer Ali A. (44) aus Karlsruhe verlangt von ihm die so genannte Morgengabe, weil die beiden nach islamischen Recht geheiratet haben! Jetzt muss das Amtsgericht entscheiden, ob A. 219 persische Goldmünzen (Wert: 84 000 Euro) zahlen muss! Und darum, ob islamisches Recht auch vor einem deutschen Gericht eingeklagt werden kann.

Ali A. lernte Mona G. (32) in seiner Heimat Iran kennen, ein halbes Jahr später heirateten sie in Teheran (Iran). Der Taxifahrer ließ sich, so sagt er, von den Schwiegereltern dazu überreden, seiner Ehefrau die Morgengabe zu zahlen. Damit alles sicher war, leistet er insgesamt 12 Unterschriften unter Verträgen.

Mona G. hat ihren Ex-Mann sowohl im Iran als auch in Deutschland verklagt. Im Iran wurde er bereits verurteilt zu zahlen. In Deutschland läuft der Prozess derzeit.

„Die Gerichte hier sind überfordert mit den unbekannten Traditionen und Gesetzen. Die Prozesse werden auf Kosten der deutschen Steuerzahler geführt“, sagt Alis Anwalt Dr. Dr. Seyed Iranbomy (51). […] Quelle: Bild.de/3.7.2018