Unglaublich: Nach islamischem Recht verheiratete Frau will „Morgengabe“ vorm deutschen Gericht einklagen

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Islamisches Recht vor deutschem Gericht!? Ein iranisches Ehepaar hat sich auseinandergelebt, nun verlangt die Ehefrau die Zahlung der Morgengabe und reichte Klage beim Amtsgericht Karlsruhe ein – Streitpunkt: 219 persische Goldmünzen (Wert: 84 000 Euro).

Immer mehr Fälle beschäftigten deutsche Gerichte, wo Ehefrauen islamisches Recht einklagen, wie z.B. der Fall beim Oberlandesgericht Köln – Beschluss vom 05.11.2015, zeigt. Während einige Länder – z.B. Kanada – grundsätzlich keine ausländischen Rechtsregeln anerkennen, lassen immer mehr deutsche Gerichte solch solche Normen gelten und praktizieren islamisches Recht – vor allem im Familien- und Erbrecht. Und da behaupten die Systemparteien immer noch, die Islamisierung sei ein Hirngespenst von Ewiggestrigen bzw. besorgten Bürgern.

[…]  Die Ex-Frau vonTaxifahrer Ali A. (44) aus Karlsruhe verlangt von ihm die so genannte Morgengabe, weil die beiden nach islamischen Recht geheiratet haben! Jetzt muss das Amtsgericht entscheiden, ob A. 219 persische Goldmünzen (Wert: 84 000 Euro) zahlen muss! Und darum, ob islamisches Recht auch vor einem deutschen Gericht eingeklagt werden kann.

Ali A. lernte Mona G. (32) in seiner Heimat Iran kennen, ein halbes Jahr später heirateten sie in Teheran (Iran). Der Taxifahrer ließ sich, so sagt er, von den Schwiegereltern dazu überreden, seiner Ehefrau die Morgengabe zu zahlen. Damit alles sicher war, leistet er insgesamt 12 Unterschriften unter Verträgen.

Mona G. hat ihren Ex-Mann sowohl im Iran als auch in Deutschland verklagt. Im Iran wurde er bereits verurteilt zu zahlen. In Deutschland läuft der Prozess derzeit.

„Die Gerichte hier sind überfordert mit den unbekannten Traditionen und Gesetzen. Die Prozesse werden auf Kosten der deutschen Steuerzahler geführt“, sagt Alis Anwalt Dr. Dr. Seyed Iranbomy (51). […] Quelle: Bild.de/3.7.2018

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