Weder Maßnahmen noch die Zählung Verstorbener an Corona durch PCR-Tests valide
Von Rechtsanwalt Ludwig: Das Kartenhaus bricht weiter zusammen. Für Maßnahmekritiker nichts Neues. Für handelnden Politiker und nicht kontrollierende Gerichte eine Katastrophe:
„RT-PCR-Tests als Instrument für das Massenscreening sollten nicht allein als Grundlage für die Entscheidungsfindung bei Pandemien verwendet werden, einschließlich Maßnahmen wie Quarantäne, Isolierung und Sperrung.“
PCR-Tests sind in ihrer Aussagekraft schlicht unbrauchbar. Jedenfalls dann, wenn es keine einheitlichen Standards für die Labore gibt und testpositive Personen nicht jedenfalls auf Krankheitssymptome untersucht werden. Ein positiver PCR-Test sagt schlicht nichts über Virenlast und Infektiosität. Somit besagt ein positiver PCR-Test auch nichts über die Todesursache einer verstorbenen Person aus.
„Unsere Ergebnisse bestätigen die Erkenntnisse, dass die Bewertung und Kontrolle der Infektiosität durch die routinemäßige Meldung der Anzahl „positiver“ RT-PCR-Tests als Goldstandard ignoriert, „dass 50-75 % der Zeit, in der eine Person PCR-positiv ist, sie wahrscheinlich postinfektiös ist“. Asymptomatische RT-PCR-Test-positive Personen haben höhere Ct-Werte und eine geringere Wahrscheinlichkeit, infektiös zu sein, als Testpositive mit Symptomen. Obwohl gezeigt wurde, dass Ct-Werte invers mit der Viruslast und der Infektiosität assoziiert sind, gibt es keine internationale Standardisierung zwischen den Laboren, was die Interpretation von RT-PCR-Tests als Instrument für das Massenscreening verwirrend/schwierig macht. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass unsere Ergebnisse die derzeitige Politik in Frage stellen, sich auf das RT-PCR-Testscreening als Grundlage für die Erkennung von SARS-CoV-2-Infektionen in der Bevölkerung und für Pandemie-Entscheidungen zu verlassen, einschließlich NPI-Maßnahmen wie Quarantäne, Isolierung und Abriegelung.“
Ich kann es nur wiederholen. Menschengemachte Maßnahmen zerstören Existenzen, quälen Kinder, isolieren Alte und Kranke, schränken Grundrechte in bisher undenkbaren Maße ein und basieren auf keinerlei evidenten Grundlagen.
Das sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Diese müssen – um die gesellschaftliche Spaltung zu überwinden – verfolgt und angeklagt werden. Zugleich müssen die Gründe, die dazu geführt haben analysiert werden und die Öffentlichkeit aufgeklärt werden.
Etwas derartiges darf sich nicht wiederholen.
Es ist ein neuer kategorischer Imperativ:
Jeder Mensch hat sein Denken und Handeln so einzurichten, dass weder die eigene Freiheit noch die jedes Anderen Schaden nimmt.
➡️ Quelle
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Bad Essen: Streit über Kinderlärm endet in Messerangriff – Eritreer verletzt zwei Menschen schwer
Bad Essen – Am Freitagabend, gegen 20 Uhr, kam es in einem Mehrfamilienhaus in der Straße „Im Kamp“ zu einem Angriff, bei dem zwei Personen lebensgefährlich verletzt wurden. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen ereignete sich die Tat wie folgt:
Der Tatverdächtige, ein 24-Jähriger, führte gegenüber einer Nachbarin Beschwerde über Kinderlärm. Die 25-jährige Frau zog ihre im selben Haus wohnende Großmutter, 63 Jahre alt, zu dem Streit hinzu. Durch das Streitgespräch aufmerksam geworden, schaltete sich ein weiterer Nachbar, ein 34-Jähriger, ein. Als der Streit immer weiter eskalierte, griff der 24-Jährige die Beteiligten mit einem scharfkantigen Gegenstand an. Der 34-jährige Nachbar und die 63-jährige Frau wurden durch Schnitt- und Stichverletzungen lebensgefährlich verletzt. Die 25-jährige Frau sprang in ihrer Not gemeinsam mit ihrem 1-jährigen Sohn aus einem Fenster im 1. Obergeschoss. Die Frau zog sich schwere aber nicht lebensgefährliche Verletzungen am Bein zu, das Kind blieb unverletzt. Alle Personen wurden vom Rettungsdienst und Notärzten in Krankenhäuser gebracht. Die 63-jährige Frau und der 34-jährige Mann befinden sich nach medizinischer Behandlung derzeit nicht mehr in Lebensgefahr. Der 24-jährige Tatverdächtige flüchtete zunächst vom Tatort, wurde von Kräften der Osnabrücker Polizei in Preußisch Oldendorf (NRW) ausfindig gemacht und festgenommen.
Die Polizeimeldung beinhaltet keine Information über die Herkunft des Tatverdächtigen, erstaunlicherweise findet man den Hinweis auf die Nationalität im Artikel von Welt.de, es handelt sich um einen Eritreer.