US-Justizfonds gegen „Waffen“: 1,8 Mrd. Dollar nach Protesten vor Abtreibungskliniken

Ein neuer Fonds des Justizministeriums steht im Zentrum einer politischen Kontroverse. Eine pro-rechte auf Abtreibung tätige Organisation warnt zugleich vor einer Zunahme von Drohungen und gewaltsamen Angriffen gegen Kliniken.

Der vom US-Justizministerium aufgelegte Topf umfasst 1,8 Milliarden US-Dollar und trägt den Namen „Anti-weaponization“. Er geht auf einen juristischen Vergleich zurück, der im Zusammenhang mit Präsident Donald Trump zustande kam – und zwar zwischen Trump und Teilen seiner eigenen Verwaltung. Nach Angaben des Textes könnte das Geld an Aktivisten fließen, die in der Vergangenheit in Abtreibungskliniken eingedrungen sind oder verhindert haben sollen, dass Patientinnen und Patienten die Einrichtungen erreichen.

Quick facts

  • Das Justizministerium legt einen Fonds über 1,8 Milliarden US-Dollar als „Anti-weaponization“ auf.
  • Auslöser ist ein Rechtsvergleich zwischen Präsident Donald Trump und seiner eigenen Verwaltung.
  • Pro abtreibungsfreundliche Rechte spricht von steigenden Drohungen und Gewalt gegen Kliniken.
  • Dem Vergleich zufolge könnten Menschen, die sich als „Opfer von Lawfare und Verfahrensinstrumentalisierung“ durch eine Regierung sehen, Anspruch auf Zahlungen haben.
  • Trump hatte im vergangenen Jahr nahezu zwei Dutzend Personen begnadigt, die sich gegen Abtreibungskliniken positioniert hatten.

In dem Vergleichstext und in jüngsten Aussagen von führenden Vertretern des Ministeriums heißt es, dass Personen, die sich von einer beliebigen US-Regierung – unabhängig davon, ob sie in der Vergangenheit oder Gegenwart lag – als „Opfer von Lawfare und Verfahrensinstrumentalisierung“ betrachtet haben, grundsätzlich anspruchsberechtigt sein könnten. Der Text nennt dabei ausdrücklich mehrere Gruppen, bei denen eine Auszahlung besonders naheliegend erscheint.

Zu diesen Gruppen zählen demnach Personen, die unter der Biden-Regierung im Zusammenhang mit dem Freedom of Access to Clinic Entrances-Gesetz verurteilt wurden. Das Gesetz aus dem Jahr 1994 macht es zu einer Straftat, Menschen daran zu hindern, sowohl Gesundheitsversorgungseinrichtungen als auch Orte des religiösen Lebens zu betreten.

Begnadigungen und geänderte Vollzugslinie

Unmittelbar nach Amtsantritt im vergangenen Jahr hatte Trump nahezu zwei Dutzend Verurteilte begnadigt, die während der Amtszeit der Biden-Regierung Blockaden an Abtreibungskliniken errichtet hatten – teils im Außenbereich, teils innerhalb der Gebäude. Einige der Begnadigten verbüßten zu dem Zeitpunkt Freiheitsstrafen im Bundesmaßstab.

Gleichzeitig ergingen Hinweise an Behörden, solche Handlungen künftig nicht zu ahnden, sofern keine „außergewöhnlichen Umstände“ vorlägen. Als Beispiele werden dabei „erhebliche verschärfende Faktoren“ genannt – etwa der Tod, schwere körperliche Verletzungen oder massive Sachbeschädigungen.

Seitdem, so lautet die Darstellung, hätten abtreibungsgegnerische Aktivisten ihre zivilen Ungehorsams- und Protestaktionen deutlich intensiviert. Diese Einschätzung findet sich in einem Bericht, der am Dienstag von der pro-abtreibungsfreundlichen Interessenvertretung National Abortion Federation veröffentlicht wurde.

Zahl der Blockaden, Bedrohungen und Übergriffe

Die Organisation ermittelte, dass Blockaden von Abtreibungskliniken von einer im Jahr 2024 auf sechs im Jahr 2025 angestiegen seien. Zudem habe sich das Stalking gegen Anbieter von Abtreibungsleistungen sowie die Zahl der Todesdrohungen deutlich erhöht.

Konkret nennt die Auswertung bei Stalking eine Steigerung von 19 Fällen im Jahr 2024 auf 40 im Jahr 2025. Bei Todesdrohungen beziffert der Bericht einen Anstieg von 38 auf 81. Auch Vorfälle von Körperverletzung und Tätlichkeiten hätten zugenommen: von 19 im Jahr 2024 auf 23 im Jahr 2025.

Der Schritt von Trump und die nachlassende Durchsetzung seien, so die Aussage von Brittany Fonteno, der CEO der National Abortion Federation, „eine sehr klare und zugleich gefährliche Botschaft“ gewesen. Wer Abtreibungsanbieter sowie Patientinnen und Patienten belästige, bedrohe oder einschüchtere, müsse keine Konsequenzen fürchten, sagte sie, und man sehe nun die Folgen landesweit.

Das Justizministerium reagierte zunächst nicht auf eine Anfrage nach Stellungnahmen.

Streit um Rechtsgrundlage und Finanzierung

Auf dem Capitol Hill argumentieren Demokraten, der Fonds könne erst dann ausgeschüttet werden, wenn der Kongress dafür Mittel bereitstelle. Sie kündigten an, dies verhindern zu wollen und kritisieren den Plan als korrupt.

Die Verwaltung hält dagegen, der Fonds könne auf einen bereits vorgesehenen Haushaltsposten zurückgreifen, der zur Beilegung von Ansprüchen gegen die Bundesregierung eingerichtet worden sei.

In einer Anhörung des Senatsausschusses für Mittelbewilligung wurde der neue Fonds in dieser Woche thematisiert. Dabei sagte Todd Blanche, amtierender Generalstaatsanwalt, das Vorhaben sei eine angemessene Reaktion auf „jahrelange“ Versuche, das FACE-Gesetz und andere Normen zu instrumentalisieren.

Auf Nachfrage ergänzte Blanche, dass Antragsteller entweder eine „Entschuldigung“ oder eine „finanzielle Entschädigung“ erhalten könnten.

Das Justizministerium hatte bereits im April einen Bericht veröffentlicht, der darlegt, dass die Biden-Regierung bei ihren Durchsetzungsmaßnahmen im Rahmen des FACE-Gesetzes auf Informationen zurückgegriffen habe, die von der National Abortion Federation und anderen Organisationen aus dem Spektrum der Abtreibungsbefürworter stammten. Zwar sei das Gesetz zuvor auch gegenüber Personen angewendet worden, die sowohl an Abtreibungskliniken als auch an sogenannten Krisenschwangerschaftszentren protestiert hätten, doch der Bericht führt an, die Zusammenarbeit weise auf eine mögliche Verzerrung hin.