US-Justiz schließt Vergleich: Zusatzvereinbarung zu Trumps Steuerprüfungen

Der kommissarische US-Generalstaatsanwalt Todd Blanche hat eine weit formulierte Zusatzvereinbarung unterzeichnet, die offenbar die seit langem schwelenden Auseinandersetzungen zwischen dem Präsidenten und dem Finanzamt beendet.

US-Präsident Donald Trump spricht am Freitag, 15. Mai 2026, an Bord der Air Force One mit Reportern. (Mark Schiefelbein/AP)

Das Justizministerium hat am Dienstag den erst kurz zuvor bekanntgemachten Vergleich im Rechtsstreit von Präsident Donald Trump wegen der Veröffentlichung seiner Steuerunterlagen erweitert. Bestandteil der Aktualisierung ist nun die Zusage, dass das IRS keine Forderungen mehr weiterverfolgen wird, die sich auf ausstehende Steuern von Trump, Angehörigen seiner Familie sowie von zu ihm gehörenden oder von ihm kontrollierten Unternehmen beziehen könnten.

Der am Montag veröffentlichte Vergleich umfasst neun Seiten und sieht die Einrichtung eines Fonds in Höhe von nahezu 1,8 Milliarden US-Dollar vor, um mutmaßliche Opfer einer „Waffenisierung“ staatlicher Strafverfolgung zu entschädigen. In dem Dokument wird jedoch keine Einigung über Streitigkeiten zu den Steuerunterlagen des Präsidenten erwähnt. Trump hatte wiederholt behauptet, das Finanzamt führe dazu über Jahre hinweg umfangreiche Prüfungen durch.

Eine am Dienstagmorgen veröffentlichte einseitige Anlage auf der Website des Justizministeriums enthält dennoch eine umfassende Freistellung. Darin heißt es, das IRS sei „auf ewig ausgeschlossen und daran gehindert“, „Prüfungen“ zu Trump, „damit zusammenhängenden oder verbundenen Personen“ sowie zu einschlägigen Treuhandstrukturen und Unternehmen weiter zu verfolgen.

Die betreffende Regelung erfasst ausdrücklich auch Steuererklärungen, die vor dem Inkrafttreten des Vergleichs eingereicht wurden. Als wirksam gilt der Vertrag vom Montag.

Blanche unterzeichnete die Zusatzvereinbarung, die auf den Dienstag datiert ist. In dem Dokument findet sich keine Unterschrift eines Vertreters des IRS und auch keine Signatur eines derzeitigen Rechtsanwalts von Trump. Zu den Metadaten des Schreibens geht hervor, dass es am Dienstag um 7.50 Uhr vorbereitet oder eingescannt worden ist.

Blanche hat nicht die ursprüngliche Vergleichsvereinbarung unterschrieben. Diese war von dem stellvertretenden Generalstaatsanwalt Stanley Woodward unterzeichnet worden sowie von Frank Bisignano, dem Chef des IRS, und von Trump-Anwalt Daniel Epstein.

Das Justizministerium reagierte zunächst nicht auf Anfragen, warum die Verzichtserklärung nicht bereits in der am Montag veröffentlichten Vereinbarung enthalten war und weshalb sie nicht von denselben Personen unterschrieben wurde.

Berichte vor Bekanntgabe des Vergleichs hatten darauf hingedeutet, dass eine mögliche Einigung auch vorsehen könnte, dass die Regierung sämtliche Prüfungen zu Steuerunterlagen, die mit Trump in Verbindung stehen, fallen lässt. Teilweise war sogar die Rede davon, dass künftige Prüfungen unterlassen werden könnten.

Blanche war am Dienstag mehr als zwei Stunden in einem Anhörungstermin vor einem Unterausschuss für Haushaltsangelegenheiten des Senats im Einsatz. Dabei musste er sich zahlreichen kritischen Fragen zum Vergleich und zum sogenannten „Waffenisierungsfonds“ stellen. Konkrete Nachfragen zur Wirkung der Vereinbarung auf noch offene steuerliche Angelegenheiten des Präsidenten wurden ihm jedoch nicht gestellt.