Richter zwingt Trump-Administration zur Einhaltung des Presidential Records Act

Ein Bundesrichter hat Mitarbeiter von US-Präsident Donald Trump verpflichtet, die Vorgaben des Presidential Records Act auch dann einzuhalten, wenn eine juristische Einschätzung des Justizministeriums zuvor erklärt hatte, das Gesetz greife verfassungswidrig in die Befugnisse des Präsidenten ein.

Hintergrund

Auslöser der Auseinandersetzung ist eine Stellungnahme des Justizministeriums, die zu dem Ergebnis gekommen war, dass das Gesetz über die Erfassung und Verwaltung von Präsidentenakten verfassungsrechtlich problematisch sei. Demgegenüber ordnete ein Gericht nun an, dass die Anforderungen des Presidential Records Act weiter zu befolgen sind.

Was der Richter entschieden hat

  1. In einer Entscheidung vom Mittwoch stellte der US-Bezirksrichter John Bates fest, dass der 1978 verabschiedete Rechtsrahmen „voraussichtlich“ verfassungsgemäß ist.
  2. Auf dieser Grundlage erließ Bates eine einstweilige Verfügung, die im Kern die zuvor veröffentlichte Auffassung des Justizministeriums aus dem vergangenen Monat aushebelt, wonach die Regelung verfassungswidrig in die präsidentielle Gewalt hineinwirke.
  3. Bates begründete dies unter anderem mit dem ursprünglichen Verständnis des Verfassungstextes, mit Auslegungsregeln, mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs sowie mit allgemeinen Grundsätzen des Eigentumsrechts.
  4. Er schrieb, diese Faktoren würden bestätigen, dass der Kongress über die im Grundgesetz festgelegten Kompetenzen verfügt, um die Akten des Präsidenten im Sinne der „Property Clause“ zu regeln.
  5. Der Richter kritisierte, die juristische Einschätzung des Office of Legal Counsel habe eine „gravierende Fehlinterpretation“ einschlägiger Urteile des Obersten Gerichtshofs vorgenommen.
  6. Bates wies zudem das Argument zurück, das Gesetz sei wegen angeblich nicht-öffentlichen Charakters der Präsidentenpapiere verfassungswidrig, da diese bis in die 1970er Jahre als persönliches Eigentum des Präsidenten betrachtet worden seien.
  7. Er verwies außerdem darauf, dass die Trump-Regierung das Gesetz während der ersten Amtszeit bereits ohne Einwände beachtet habe.

Fristen und mögliche Folgen

Die gerichtliche Anordnung tritt am 26. Mai in Kraft. Damit bleibt der Trump-Regierung weniger als eine Woche Zeit, um bei einer höheren Instanz eine Überprüfung oder einen Eingriff zu erreichen. Unklar ist zugleich, wie einheitlich die Regierung die Bewertung des Justizministeriums tatsächlich umgesetzt hat, da das Nationalarchiv weiterhin Akten früherer Präsidenten auf Grundlage des Gesetzes zugänglich macht.

Wer klagte und wie reagierten Behörden

Bates handelte auf Basis zweier Klagen, die im vergangenen Monat von Gruppen eingereicht worden waren, die Historiker, Vertreter von Transparenzinteressen und Journalisten repräsentieren.

Vertreter des Weißen Hauses und des Justizministeriums äußerten sich zunächst nicht zu den Vorwürfen bzw. zur Entscheidung.

Weitere politische Einordnung

Parallel dazu hatte das Weiße Haus in einer „Statement of Administration Policy“ angekündigt, es werde Präsident Donald Trump empfehlen, das vom US-Repräsentantenhaus geänderte Gesetzespaket zur Wohnungsbaupolitik zu unterzeichnen.