Ex-Ermittlerin angeklagt: Weitergabe vertraulicher Jack-Smith-Passagen an E-Mails

Die frühere Ermittlungsjuristin Carmen Lineberger wird beschuldigt, einen noch nicht veröffentlichten Berichtsteils des Sonderermittlers Jack Smith über ihre privaten E-Mail-Postfächer weitergeleitet zu haben und damit eine gerichtliche Anordnung von Richterin Aileen Cannon missachtet zu haben. Die Anklage richtet sich dabei auch gegen den Umgang mit weiteren internen Mitteilungen des Justizministeriums.

Key takeaways

  • Lineberger soll Kopien eines nicht freigegebenen Smith-Berichtsbands an private E-Mail-Accounts geschickt haben.
  • Sie trat in einem Bundesgericht in West Palm Beach, Florida, eine Schuldverneinung zu vier Punkten ein.
  • Die Vorwürfe betreffen das Weiterleiten und Verbergen von Regierungsunterlagen sowie das Verschleiern von Spuren.
  • Die Anklage nennt E-Mail-Weiterleitungen an Hotmail- und Gmail-Konten.
  • Für den Fall einer Verurteilung sieht das Strafmaß bei einer Gesamtbetrachtung bis zu 25 Jahre Haft vor.
  • Mit der Sache sind Staatsanwälte aus dem Northern District of Florida befasst.

Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Smith-Bericht

Lineberger, 62 Jahre alt, wurde in einem Verfahren vor dem Bundesgericht in West Palm Beach, Florida, mit insgesamt vier Anklagepunkten konfrontiert, die sich auf das angebliche Stehlen und Zurückhalten von Regierungsunterlagen beziehen. Am Mittwoch legte sie dort ein Plädoyer auf nicht schuldig ab. Laut den Gerichtsunterlagen wurde sie anschließend auf eigenen Namen, also ohne zusätzliche Auflagen, aus der Haft entlassen.

In der Anklageschrift heißt es, Lineberger habe als zuständige stellvertretende Verwaltungsjuristin im US-Anwaltsbüro in Fort Pierce, Florida, im vergangenen Jahr eine Kopie eines eingeschränkten Berichtsteils von Jack Smith per E-Mail erhalten. Dabei soll sie sowohl den genannten Band als auch andere interne Nachrichten des Justizministeriums an ihre persönlichen Hotmail- und Gmail-Konten übermittelt haben.

Richterin Aileen Cannon hatte eine öffentliche Herausgabe dieses Smith-Berichtsbandes untersagt. Der Teil soll sich mit der Frage befassen, ob bei Präsident Donald Trumps Wohnsitz Mar-a-Lago klassifizierte Dokumente vorhanden waren.

Eine Stellungnahme ihres Anwalts Tama Kudman lag zunächst nicht vor, nachdem eine Anfrage für einen Kommentar gestellt worden war.

“Decknamen”, Anklagepunkte und Zuständigkeit

Die Anklage, die am Dienstag zurückgereicht wurde, macht zudem geltend, Lineberger habe versucht, ihre Spuren zu verwischen. Als Dateibezeichnungen für die von ihr auf private Konten übertragenen Regierungsunterlagen sollen die Dateinamen „Chocolate_ Cake_Recipe.pdf“ und „Bundt_Cake_Recipe.pdf“ verwendet worden sein.

Weder die Anklage noch eine Mitteilung des Justizministeriums enthalten Angaben dazu, weshalb Lineberger die Dokumente auf ihre privaten E-Mail-Accounts verlegt haben soll. Auch wird nicht näher erläutert, welche weiteren Inhalte sich neben dem Bericht in den entsprechenden Nachrichten und Unterlagen befunden haben sollen.

Lineberger drohen nach der Anklage ein schwerwiegender Vorwurf wegen Behinderung der Justiz, ein schwerwiegender Vorwurf wegen der Zurückhaltung von Regierungsunterlagen sowie zwei Vergehen wegen des Diebstahls von Regierungsbesitz mit einem Wert von weniger als 1.000 US-Dollar. Sollte es zu einer Verurteilung in allen Punkten kommen, sieht das Höchststrafmaß insgesamt eine Haftstrafe von bis zu 25 Jahren vor. Zugleich ist in Bundesverfahren üblich, dass Angeklagte aufgrund der bundesrechtlichen Strafzumessungsregeln deutlich kürzere Strafen erhalten.

Die Strafverfolgung wird von Staatsanwälten aus dem Northern District of Florida geführt. Als Grund wird dabei genannt, dass die Verbindungen Linebergers zu Personen im US-Anwaltsbüro für Southern Florida möglicherweise einen Interessenkonflikt auslösen könnten.