Gericht zeigt: Abschiebungen durch ICE stoßen auf Widerstand im Ausland

Während die US-Regierung die Abschiebungen beschleunigt, stößt sie auf Widerstände anderer Staaten und auf komplizierte, teils sensible Abstimmungsprozesse, die vor Gericht immer wieder sichtbar werden. In Verfahren gegen die Festnahme und Abschiebung durch das Einwanderungs- und Zollamt (ICE) mussten Behördenvertreter teils offenlegen, wie sie mit ausländischen Botschaften über Rückführungen sprechen und wo die Grenzen solcher Abkommen liegen.

Gerichtsverfahren legen geheime Abstimmungen und politische Hürden offen

Auseinandersetzungen über die groß angelegte Abschiebepraxis von ICE haben in einzelnen Fällen Details über schwierige Verhandlungen zwischen den USA und Regierungen anderer Länder zutage gefördert. Diese Verhandlungen dienen dazu, aus den USA entfernte Personen trotz fehlender oder belasteter Beziehungen in die Zielstaaten dennoch unterzubringen. Dabei zeigen die Klagen und Anhörungen, wie stark die Umsetzung der Abschiebungen von Zusammenarbeit im Ausland abhängt.

Besonders stark in den internationalen Fokus gerieten dabei spektakuläre Einzelfälle. Dazu zählen die überraschende Abschiebung von 137 venezolanischen Männern in ein berüchtigtes Gefängnis in El Salvador sowie die als rechtswidrig bezeichnete Abschiebung von Kilmar Abrego Garcia. In beiden Fällen rückte die Rolle ausländischer Partner in den Mittelpunkt, die der US-Regierung helfen sollen, ihre Abschiebungen durchzuführen.

Daneben wird in einer Vielzahl von Verfahren deutlich, dass die Interaktionen mit Staaten teils von langjährigen historischen Erfahrungen geprägt sind oder von internen Entwicklungen und politischen Besonderheiten der jeweiligen Länder. Die Informationen tauchen vor allem in Klagen auf, die von Betroffenen angestrengt wurden, um Abschiebung und Inhaftierung durch ICE zu verhindern.

Widerstände einzelner Staaten und „Drittstaat“-Strategien

Ein wiederkehrendes Muster ist, dass bestimmte Regierungen bestimmte Personengruppen nicht aufnehmen. Genannt werden dabei unter anderem: Mexiko lehnte zeitweise die Aufnahme von Rückzuführenden ab, die älter als 60 Jahre sind. Montenegro weigere sich, Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit zu übernehmen. Und Nepal habe die Annahme von Abschiebefällen wegen eines kürzlich erfolgten Machtwechsels unterbrochen.

Solche Ablehnungen treten besonders dann auf, wenn die USA Personen in Länder zurückschicken wollen, zu denen die Beziehungen frostig sind oder praktisch nicht existieren. Dazu zählen Russland, Iran, China und Kuba. Wenn diese Staaten US-Abschiebehäftlinge nicht akzeptieren, greift die Trump-Regierung nach Darstellung in Gerichtsunterlagen überdurchschnittlich häufig auf sogenannte „Drittstaat“-Lösungen zurück. Als Alternativen werden dann teils Staaten in Betracht gezogen, die bereit sind, Betroffene aufzunehmen, etwa in Afrika.

  • In Verfahren mussten Behördenvertreter Gespräche mit ausländischen Botschaften offenlegen.
  • Die Abhörungen und Klagen zeigten zugleich, dass „Drittstaat“-Abkommen Grenzen und komplizierte Bedingungen haben.
  • Gerichte erhielten Einblick in die entstehende „Netzwerk“-Struktur von Rückführungs- und Drittstaatvereinbarungen.

Beispiele aus der Praxis: Vietnam, Russland, Afghanistan und Iran

Für Vietnam habe es über Jahrzehnte hinweg ein Verweigerungsmuster gegeben: Das Land habe keine Rückführungen aus den USA akzeptiert, als Nachwirkung des Vietnamkriegs. Erst später habe die US-Regierung einen großen Zustrom an Flüchtlingen aus Vietnam aufgenommen. Eine erste Änderung habe es 2008 gegeben, als Vietnam bereit gewesen sei, einzelne Rückführungen zuzulassen – allerdings nur für Personen, die nach 1995 in die USA eingereist waren.

Diese Einschränkungen hätten dazu geführt, dass inzwischen eine auffällige Zahl vietnamesischer Migranten, gegen die Abschiebeanordnungen bestehen, nicht tatsächlich in ihr Herkunftsland zurückgebracht werden könne. Betroffen seien teils Menschen, die zuvor schwere Straftaten begangen hätten.

Die Trump-Regierung habe in Gerichtsverfahren argumentiert, sie arbeite daran, die Beziehung zu verbessern, und habe dabei Fortschritte erzielt. Behördenvertreter verwiesen auf eine Vereinbarung aus dem Jahr 2020, in der Vietnam den Rahmen geöffnet habe: Die Rückführung von Vietnamesen, die vor 1995 eingereist seien, solle möglich sein, jedoch nur unter klaren Bedingungen. Dazu gehöre, dass die Betroffenen gegen US-Recht verstoßen hätten, Haftstrafen verbüßt oder abgeschlossen hätten, vor der Ausreise in Vietnam gelebt hätten und kein Recht hätten, in einem anderen Land zu leben.

Im vergangenen Juli hätten ICE-Beamte einem Richter mitgeteilt, Vietnam habe zugestimmt, die Zusammenarbeit mit den USA zu erhöhen und Reisedokumente innerhalb von weniger als 30 Tagen auszustellen. Laut den Beamten seien die erforderlichen Genehmigungen für 225 Abschiebefälle in Abstimmung mit Vietnam eingeholt worden.

Gleichzeitig hätten viele Inhaftierte aus Vietnam Abschiebungen dennoch abwenden können, weil sie vor Verfolgung fürchteten. In solchen Situationen habe die US-Regierung versucht, die Betroffenen in Drittstaaten zu verlagern, etwa nach Uganda, die einen entsprechenden Versuch jüngst abgelehnt habe. Zudem wurde Palau genannt: Palau führe ICE als Drittstaat-Option, bei der für vietnamesische Staatsangehörige kein Visum erforderlich sei.

Russische Rückführungen und das Problem „staatenloser“ Herkunft

Im vergangenen Monat habe die US-Regierung signalisiert, sie habe bei der Rückführung russischer Staatsangehöriger Erfolge erzielt. In einem Verfahren in Texas habe sie einem Richter mitgeteilt, es habe im vorangegangenen Haushaltsjahr einen „siebenfachen Anstieg“ gegeben.

Bei Personen, die im Gebiet der ehemaligen Sowjetunion geboren wurden und vor deren Zerfall geflohen seien, sei der Erfolg jedoch geringer. Betroffene aus der UdSSR würden teils als staatenlos behandelt, und die US-Regierung könne nicht in jedem Fall eindeutig bestimmen, welches Land als „Heimatstaat“ anzusehen sei. In der Folge hätten Gerichte wiederholt die Freilassung von ICE-Häftlingen angeordnet, die aus diesem Raum stammen.

Ein dokumentierter Fall: Ein Mann, der 1998 als Flüchtling in die USA gekommen sei und 2012 nach einer Reihe von Verurteilungen wegen verschiedener Straftaten zur Abschiebung vorgesehen gewesen sei, sei zunächst an Russland gescheitert. Russland habe ihn nicht akzeptiert; daraufhin sei er 2015 unter Auflagen freigelassen worden. Die Trump-Regierung habe den Mann Ende letzten Jahres erneut festnehmen lassen und dabei behauptet, nunmehr bestehe die Gewissheit, dass Russland die nötigen Reisedokumente ausstellen werde. US-Bezirksrichter Jamal Whitehead, ein von Biden ernannter Richter, habe diese Darstellung jedoch zurückgewiesen: Er sagte, die Regierung habe keine konkreten Nachweise vorgelegt.

Iran vor dem Krieg und Abschiebeversuche Richtung Afghanistan

Die US-Regierung habe außerdem zeitweise Wege gesucht, um Bürger von Staaten zurückzuführen, mit denen die Beziehungen besonders angespannt sind. Vor dem Krieg mit dem Iran habe es Kontakte zu iranischen Diplomaten gegeben, um Rückführungen zu erleichtern. Dabei seien mehrere Flüge nach Teheran zustande gekommen.

Ein aktuelles Urteil beschreibe zudem besonders aufwendige Bemühungen, einen Mann nach Afghanistan zu bringen, das inzwischen unter Kontrolle der Taliban steht. Das Gericht stellte dabei klar, dass die Rückführung nicht ohne Weiteres möglich sei.

In der Begründung hieß es: Obwohl ICE über einen noch gültigen Reisepass des Betroffenen verfüge, der von den Taliban ausgegeben worden sei, sei die Abschiebung nach Afghanistan nicht einfach durchführbar, weil die USA keine offiziellen diplomatischen Beziehungen zu den Taliban unterhielten. Vor einer Akzeptanz eines afghanischen Staatsangehörigen für die Rückführung auf einem Linienflug müsse die US-Regierung demnach zunächst eine Reisegenehmigung beantragen und einholen – und zwar über ein Schreiben der Taliban-Konsularbehörde in Doha, Katar. Das Gericht ordnete schließlich die Freilassung des Mannes an, nachdem die Regierung zugab, sie habe nach einer Anfrage an das Konsulat in Doha auch nach fünf Monaten keine Rückmeldung erhalten.

„Drittstaat“-Netz in Afrika und Europa: Palau, St. Kitts und Nevis sowie konkrete Ablehnungen

Die Bemühungen, Menschen in afrikanische Länder zu verbringen – teils in Staaten, die von Konflikten geprägt sind oder eine besonders schlechte Bilanz bei den Menschenrechten aufweisen – hätten über Monate für Schlagzeilen gesorgt. Weitere Einzelheiten zu den Drittstaat-Absprachen seien nun zusätzlich in Gerichtsverfahren sichtbar geworden.

Zu den Ländern, die als Drittstaaten zugesagt hätten, gehören Palau sowie St. Kitts und Nevis. Laut den Unterlagen gehe die US-Regierung bei den Anfragen breit vor. So habe sie bei einem mexikanischen Mann, dem der Schutz zugesprochen wurde, damit er nicht in sein Heimatland zurückgeschickt wird, unter anderem Anfragen gestellt an Costa Rica, Nicaragua, Honduras, Guatemala, El Salvador, Kanada, Senegal, Ecuador, Portugal, die Seychellen sowie Liberia. Mehrere Staaten hätten diese Anträge abgelehnt; bis Anfang März habe keiner der genannten Drittstaaten eine Zustimmung erteilt.

Auch bei einem jemenitischen Mann, dem der Schutz zugesprochen worden sei, wurde nach Darstellung der Verfahren eine Rückführung in einen Drittstaat versucht. Ein Richter habe daraufhin die Freilassung angeordnet, weil er der Ansicht gewesen sei, die Trump-Regierung habe nicht ausreichend Fortschritte gemacht, um einen Drittstaat zu identifizieren. Anträge auf Rücknahme in Guatemala und Honduras seien abgelehnt worden.

In der Praxis verlasse sich die US-Regierung häufig auf Mexiko, wenn Abschiebungen in den Heimatstaat nicht möglich seien. Allerdings habe auch Mexiko nicht immer zugestimmt.

  • Als Drittstaaten wurden unter anderem Palau sowie St. Kitts und Nevis genannt.
  • Für einen geschützten Mexikaner wurden zahlreiche Drittstaaten angefragt; mehrere lehnten ab, keiner hatte bis März akzeptiert.
  • Für einen geschützten Jemeniten führte die fehlende Fortschrittslage bei der Drittstaat-Suche zur Freilassung; Guatemala und Honduras lehnten ab.
  • Mexiko wird zwar oft als Drittstaat genutzt, stimmt aber nicht durchgehend zu.

Was das Verfahren bislang zeigt

Die Gerichtsakten zeichnen ein Bild, in dem Abschiebungen weniger als geradliniger Vollzug erscheinen, sondern als fortlaufende Aushandlung mit ausländischen Regierungen. Dazu gehören zeitliche Zusagen bei Reisedokumenten, Bedingungen für Rückführungen, Ablehnungen bei bestimmten Personengruppen sowie die Notwendigkeit, bei fehlender Aufnahmebereitschaft auf Drittstaaten auszuweichen. In mehreren Fällen haben Richter dabei betont, dass die Regierung ihre Behauptungen über Fortschritte und Zusagen konkret belegen müsse – andernfalls drohe die Freilassung der Betroffenen.