Zum 1. Juli sollen die Bezüge von Bundestagsabgeordneten turnusgemäß steigen. In diesem Jahr jedoch scheint die Erhöhung zunehmend fraglich zu sein – und mit ihr bleibt die politische Debatte um die Höhe der Abgeordnetenentschädigung weiter auf der Tagesordnung.
Diätenerhöhung soll ausgesetzt werden – wie die Regel funktioniert
- Eigentlich wäre zum 1. Juli eine Anpassung der monatlichen Entschädigung für Abgeordnete vorgesehen.
- Der Unionsfraktionsvorsitzende Jens Spahn plädierte dafür, die Diätenerhöhung auszusetzen.
- Nach der geltenden Berechnung würde die Entschädigung von etwa 11.833 Euro auf rund 12.330 Euro monatlich steigen.
- Das Abgeordnetengesetz lässt dabei wenig Spielraum: Die Entschädigung soll jährlich zum 1. Juli angepasst werden – anhand des „ermittelten Nominallohnindex“.
- Der Index wurde bereits in diesem Jahr vom Statistischen Bundesamt ausgewertet und an den Bundestag übermittelt.
- Laut Behörde sind die Löhne in Deutschland um 4,2 Prozent gestiegen; umgerechnet auf die Abgeordnetendiäten entspricht das einer Erhöhung um 497 Euro auf rund 12.330 Euro pro Monat.
- Ein solcher Automatismus wurde bewusst gewählt, um Debatten über die Bezüge der Parlamentarier zu beruhigen.
- Trotz dieser Zielsetzung scheint die Kritik an der Erhöhung in diesem Jahr jedoch die Oberhand zu gewinnen.
Mehrere Fraktionen signalisieren breites Einvernehmen gegen die Erhöhung
Die ablehnende Haltung kommt nicht nur aus dem Lager der Opposition, auch innerhalb der Koalition mehren sich die Stimmen gegen eine Anhebung. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf hatte zuvor betont, man könne nicht gleichzeitig schmerzhafte Sparmaßnahmen schnüren und zugleich die eigenen Diäten erhöhen.
Auch die Grünen hatten sich für eine Aussetzung der Erhöhung ausgesprochen. AfD und Linke würden am liebsten den Mechanismus zur automatischen Anpassung ganz abschaffen oder ihn zumindest grundlegend verändern. Für eine Aussetzung müsste der Bundestag ein entsprechendes Gesetz beschließen.
Parallel zu den Debatten über die Abgeordnetenbezüge sorgt die Diskussion um ein Bauvorhaben für zusätzlichen Druck: Bundestagspräsidentin Klöckner (CDU) und ihr Vize Nouripour (Grüne) wollen ein Projekt stoppen, das mit Kosten von 600 Millionen Euro veranschlagt ist. Teure Vorhaben müssten angesichts „leerer Kassen“ überdacht werden.
Spahn schwenkt ein – Aussetzung auch im Zusammenhang denkbar
Bislang hatte nur die CSU gegen eine Aussetzung gehalten. In dieser Woche änderte der Unionsfraktionschef Jens Spahn jedoch seine Haltung: Er könne sich vorstellen, die Diätenerhöhungen im zeitlichen Zusammenhang mit der Entscheidung über die Reform der gesetzlichen Krankenkassen auszusetzen.
- Spahn befürwortet die Aussetzung der Diätenerhöhung.
Spahn machte zugleich deutlich, dass er den Automatismus als Grundidee grundsätzlich beibehalten will. Dieser soll im kommenden Jahr wieder greifen. Auch der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Steffen Bilger, verteidigte den Mechanismus: Politiker müssten angemessen bezahlt werden, um ihre Unabhängigkeit zu sichern. Die Unionsfraktion will das Thema in dieser Woche weiter beraten.
So viel verdienen Bundestagsabgeordnete – Zahlen und System
Bundestagsabgeordnete beziehen seit dem 1. Juli 2025 monatlich 11.833,47 Euro. Die „Abgeordnetenentschädigung“ unterliegt der Einkommensteuer. Zusätzlich erhalten Abgeordnete eine steuerfreie Aufwandspauschale im Rahmen der sogenannten Amtsausstattung. Diese liegt derzeit bei 5.467,27 Euro pro Monat.
Mit der Aufwandspauschale sollen Ausgaben finanziert werden, die im Zusammenhang mit der Mandatsausübung stehen – etwa für einen zweiten Wohnsitz in Berlin oder für ein Wahlkreisbüro.
Automatismus seit 2014 – Streit um Transparenz und Entscheidungsspielräume
Wie Abgeordnete vergütet werden, ist im Bundestag wiederholt Gegenstand kontroverser Debatten. Eine schwarz-rote Koalition brachte deshalb 2014 den Automatismus in das Gesetz ein. Zuvor hatte sich auch eine unabhängige Expertenkommission für diese Lösung ausgesprochen. Die Kopplung an die Nominallöhne sollte damals den Eindruck von „Selbstbedienung“ im Politikbetrieb entkräften.
Ganz aus der Hand geben lässt sich die Entscheidungspolitik dennoch nicht: Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 1975 im sogenannten „Diäten-Urteil“ festgehalten, dass Abgeordnete grundsätzlich selbst und „vor den Augen der Öffentlichkeit“ über die Höhe ihrer Entschädigung bestimmen sollen. Die immer wiederkehrenden Auseinandersetzungen über die Bezüge scheinen damit – zumindest nach dieser Logik – auch Teil eines bewusst transparenten Staates zu sein.