Deutschland will den Zivil- und Bevölkerungsschutz deutlich ausbauen und dabei auch auf krisenbedingte Risiken im Zusammenhang mit einem möglichen bewaffneten Konflikt besser vorbereitet sein. Die Bundesregierung stellt dafür insgesamt Milliardenbeträge in Aussicht, unter anderem für das Technische Hilfswerk, neue Strukturen und konkrete Maßnahmen der Vorsorge. Parallel sollen rechtliche Grundlagen geschaffen werden, damit Bund, Länder und Kommunen im Ernstfall schneller und zielgerichteter zusammenarbeiten können.
Zugleich hat die Bundesregierung Änderungen beim Führerschein beschlossen: Künftig soll das System einfacher, stärker digitalisiert und dadurch auch günstiger werden. Die Reform steht damit für den Anspruch, Verfahren zu modernisieren und bürokratische Hürden abzubauen.
Im Kern geht es jedoch um den Aufbau einer belastbaren Gesamtstrategie für Krisen- und mögliche Kriegsgefahren. Dazu gehört der sogenannte „Pakt für den Bevölkerungsschutz“, der als Bestandteil einer Gesamtverteidigungsplanung verstanden wird. Militärische und zivile Schutzaufgaben sollen dabei enger verzahnt werden. Laut Innenministerium geht es neben Gefahren durch Naturkatastrophen und mögliche Pandemien auch um Risiken, die im Umfeld hybrider Bedrohungen entstehen können. Bis zum Jahr 2029 sollen zehn Milliarden Euro allein vom Bund in die zivile Verteidigung fließen.
Hilfsorganisationen fordern seit Jahren einen stärkeren Bevölkerungsschutz. Die Schutzaufgabe liegt zwar in erster Linie beim Bund, doch Länder und Kommunen müssen ebenfalls ihren Anteil leisten. Das Innenministerium will dafür einen Entwurf für einen neuen Rechtsrahmen vorlegen, der Bund, Ländern und Kommunen klare Leitlinien an die Hand gibt. Ziel ist, dass alle beteiligten Stellen künftig die Befugnisse erhalten, bereits im Vorfeld vorzubereiten, was im Ernstfall reibungslos funktionieren soll. In diesem Zusammenhang wird auch die Forderung „Klare Kante gegen hybride Bedrohungen“ betont, begleitet von einem Milliardenpaket für den Zivilschutz.
Beim Einsatz der Mittel steht vor allem das Technische Hilfswerk (THW) im Mittelpunkt. Das Hilfs- und Einsatzorgan verfügt den Angaben zufolge über rund 2.200 hauptamtliche Beschäftigte sowie etwa 88.000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer. Für eine angemessene Unterbringung in den Ortsverbänden ist ein Bauprogramm von rund drei Milliarden Euro vorgesehen. Zusätzlich sollen die Kapazitäten in den THW-Logistikzentren erweitert werden, insbesondere bei Fahrzeugen und Spezialausrüstung.
Weitere Fragen betreffen den Schutzraumbedarf: Deutschland müsse im Ernstfall über ausreichend Schutzmöglichkeiten verfügen, zugleich sollen Anforderungen und Kriterien dafür feststehen. Über das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) stellt der Bund den Ländern dabei Spezialfahrzeuge bereit, unter anderem zum Transport schwer Verletzter. An 61 Standorten soll zudem mit „erhöhtem Nachdruck“ die Medizinische Task Force des Bundes aufgebaut werden.
Ein Schwerpunkt liegt auf der ersten Versorgung bei einem möglichen Massenanfall von Verletzten. Dafür soll der Bund auch Sanitätsmaterial beschaffen, das die Länder ergänzend für den Katastrophenschutz nutzen können.
Der Bundestag hatte bereits im Januar ein Gesetz auf den Weg gebracht, das den Schutz kritischer Infrastruktur zum Ziel hat. Zudem sind bis 2029 rund 150 Millionen Euro für die Härtung der Trinkwasserversorgung sowie für Notbrunnen vorgesehen. Ein Neubau von Schutzbauten wird hingegen nicht geplant. Begründet wird dies unter anderem damit, dass es als unmöglich gilt, derartige Anlagen für mehr als 80 Millionen Menschen einzurichten. Kommunen und Länder sollen jedoch prüfen, ob und in welchem Umfang auch andere Schutzräume genutzt werden können, etwa Tiefgaragen, U-Bahn-Stationen oder frühere Bunker.
Was THW und andere Organisationen im Ernstfall leisten können, wird auch durch regelmäßige Übungen und Einsätze gestützt. Dazu zählen etwa Hilfsaktionen nach Erdbeben im Ausland, aus denen Handlungsroutinen und Erfahrung für den Krisenfall entstehen. Das THW habe beispielsweise im Zuge der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 in einem Großeinsatz unterstützt: Gebäude mussten leergepumpt, außerdem Trinkwasser, Strom und Nahrungsmittel organisiert und verteilt werden. Zusätzlich können THW-Gruppen Menschen bergen.
Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine ist die Debatte um Sicherheit, Zivilschutz und Frieden deutlich stärker in den Fokus gerückt. Eva Schulz greift dabei die Sorgen vieler Menschen vor einer weiteren Eskalation auf. Im März 2022 nahm in Berlin das Ukraine-Ankunftszentrum im ehemaligen Flughafen Tegel seine Arbeit auf. Dort halfen Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser Hilfsdienst dabei, die Aufnahme, Versorgung und Verteilung von Zehntausenden Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine zu organisieren.
Entscheidend für den Ausbau sind auch die Finanzierungsregeln. Vor allem auf Initiative der Grünen war im März 2025 beschlossen worden, dass die Lockerung der Schuldenbremse nicht nur für Verteidigungsausgaben gilt, sondern auch für Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz. Gleiches soll für die Nachrichtendienste, die Cybersicherheit sowie Hilfen für Staaten gelten, die völkerrechtswidrig angegriffen wurden. Damit entstehen zusätzliche Spielräume für kreditfinanzierte Ausgaben in genau diesen Bereichen.
Christian Reuter, Generalsekretär des Deutschen Roten Kreuzes, bringt dabei eine Sorge auf den Punkt: „Meine Sorge ist, dass wir nur in Bundesoberbehörden investieren, und nicht in diejenigen, die am Ende des Tages Hilfe leisten.“
Warum die Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung gerade jetzt umgesetzt werden sollen, wird vor allem mit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine sowie mit hybriden Angriffen begründet. Dazu zählen etwa Sabotage, Spionage und Desinformation. Deutschland müsse deshalb krisenfester werden. Ein Teil der Vorsorge zielt darauf ab, eine verlässliche medizinische Versorgung auch bei einem deutlich erhöhten Bedarf an Behandlungskapazitäten sicherzustellen.
Bisher sei die Finanzierung im Zivil- und Katastrophenschutz aus Sicht der Verantwortlichen nicht ausreichend gewesen; zudem habe man das Thema über Jahre hinweg vernachlässigt. Im Zuge der neuen Planungen soll der Bevölkerungsschutz daher nicht nur erweitert, sondern auch organisatorisch und rechtlich so aufgestellt werden, dass Bund, Länder und Kommunen künftig schneller reagieren können – von der technischen Ausstattung bis zur medizinischen Erstversorgung im Massenfall.
Christian Reuter, Generalsekretär des Deutschen Roten Kreuzes (DRK)
Zivilschutz für den Notfall: Wie sollten wir uns auf Krisen und Krieg vorbereiten? Katastrophenforscher Prof. Martin Voss im Interview bei ZDFheute live