Baden-Württemberg – „Flüchtlinge“: Wirtschaftsministerin schönt Erfolge auf dem Arbeitsmarkt

4
Symbolbild

Baden-Württembergs Wirtschafsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) nahm es mit dem Wahrheitsgehalt zur Jobbilanz bei „Flüchtlingen“ nicht so genau und schönte die Erfolge auf dem Arbeitsmarkt. Hoffmeister-Kraut (CDU) packte alle in einen Topf, also „Flüchtlinge“ ab 2015 und andere Migranten, die gar keine Flüchtlinge sind und bereits seit Jahren bzw. Jahrzehnten in Baden-Württemberg ansässig sind und arbeiten. So kann auch eine Jubelmeldung fälschlicher Weise verpackt werden, um einen positiven Eindruck zu erwecken, dass die Integration auf dem Arbeitsmarkt eine erfreuliche Entwicklung in Richtung „Wir schaffen das“ nimmt.

Stutgarter Nachrichten berichten:

Bei einem Kongress zur Integration von Flüchtlingen in das Erwerbsleben hat Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) mit überhöhten Zahlen zu sozialversicherungspflichtig beschäftigten Flüchtlingen einen falschen Eindruck erweckt. Wie die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Stuttgart auf Anfrage unserer Zeitung mitteilte, sind unter den von der Ministerin genannten rund 28 000 Menschen aus Syrien, Pakistan, Iran, Irak, Afghanistan, Somalia, Nigeria und Eritrea auch solche, die keine Flüchtlinge sind und schon länger in Baden-Württemberg arbeiten.

Ende des Jahres 2014, also vor der Zeit der großen Flüchtlingswelle in den Jahren 2015 und 2016, gingen im Südwesten bereits 9664 Personen aus den acht Hauptasylherkunftsländern einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nach. Das entspricht mehr als einem Drittel der aktuellen Zahl.

Eine Ministeriumssprecherin: „Man habe lediglich die von der BA veröffentlichten Zahlen übernommen“. – Aber deren Hinweise nicht berücksichtigt, dass es sich um alle Staatsangehörige der acht Länder handle und man zum Aufenthaltsstatus keine Angaben machen könne.

Alice Weidel: Noch mehr Steuergelder nach Brüssel – 15 Milliarden Euro Mehrbelastung jährlich!

4

Der Brexit ist willkommene Gelegenheit für Brüssel, Deutschland noch mehr Gelder abzupressen. Sage und schreibe 15 Milliarden Euro Mehrbelastungen pro (!) Jahr sieht der aktuelle EU-Haushaltsentwurf vor. Allein in 2018 zahlte Deutschland schon 30 Mrd. Euro für eine Institution, die es bis heute vehement ablehnt, ihre Kosten offenzulegen.

Mit welchem Recht lässt sich Deutschland seitens Brüssel derart ausplündern? Eine Gegenleistung für milliardenfach verbrannte Steuergelder ist nirgendwo zu erkennen. Sich hier auf den Brexit zu berufen, ist schlicht scheinheilig, denn dort, wo die Briten verprellt von der EU-Gängelei und Merkels moralischem Imperativ in der Asylfrage die Segel strichen, muss der Haushalt endlich selbst Einsparungen treffen. Stattdessen soll Deutschland mit 15 Milliarden Euro mehr pro Jahr den kompletten Brexit im Alleingang kompensieren.

Man mag angesichts der Raffgier der EU nur noch staunen, doch bei näherer Betrachtung sitzen die Schuldigen nicht in Brüssel, sondern in Berlin. Die GroKo kündigte gerade an, man sei zu höheren Beiträgen Deutschlands zum EU-Haushalt bereit. Damit liefert die Regierung Merkel die eigenen Steuerzahler bereitwillig aus, in ein Fass ohne Boden einzuzahlen. Sollte sich die EU nicht endlich reformieren, muss über einen geordneten Dexit nachgedacht werden.

Migrantenmarsch in Richtung USA geht weiter: Trump droht mit Militär

13

Der lange Marsch Tausender Menschen aus Mittelamerika in Richtung USA geht unaufhaltsam weiter. Die Karawane hat sich am Montag nach einem Stopp in Tapachula im mexikanischen Bundesstaat Chiapas wieder in Gang gesetzt.

Nebelkerze vor der Hessen-Wahl: Merkel will Fahrverbote per Gesetz erschweren

8

Das sagte Merkel auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier. In seinem Bundesland wird an diesem Sonntag gewählt.

Dieser Frau glaubt keiner mehr. Denkt daran liebe Hessen.

Zur Erinnerung: Merkel – mit mir gibt es keine Maut!

Mainz: Iraner vergewaltigt mit einem Afghanen zusammen eine geistig beeinträchtigte Frau

4
Symbolbild

Am Samstag, 20.10.2018, sind zwei Beschuldigte einer Vergewaltigung der Bereitschaftsrichterin beim Amtsgericht Mainz vorgeführt worden, die gegen beide Personen Untersuchungshaft anordnete.

Der Vorführung der beiden Beschuldigten sind umfangreiche Ermittlungen der Kriminaldirektion Mainz vorausgegangen. Diese war am Mittwoch, 17.10.2018, mit Einverständnis des Opfers, einer 34-jährigen Mainzerin, durch eine Ärztin der Uniklinik Mainz verständigt worden.

Gegenüber der Polizei gab die geistig beeinträchtigte Geschädigte an, im Laufe der vergangenen Woche einen 47-jährigen Iraner kennengelernt zu haben. Mit diesem habe sich die junge Frau am Abend des 16.10.2018 verabredet. In einer Grünanlage soll es dann zu einer Vergewaltigung, an der auch ein Bekannter des Iraners, ein 18-jähriger Afghane beteiligt gewesen sein soll. Am Mittwochmorgen suchte das Opfer einen Arzt auf, welcher sofort an die Uniklinik verweist. Dort wird eine körperliche Untersuchung veranlasst, eine Betreuung gewährleistet und die Polizei benachrichtigt.

Aufgrund der Angaben des Opfers sowie umfangreicher Ermittlungen gelingt es der Kriminalpolizei Mainz, die beiden Tatverdächtigen zu identifizieren und bereits am Freitag festzunehmen.

Der 47-jährige Iraner ist zurückliegend bereits wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, gefährlicher Körperverletzung sowie Diebstahl polizeilich in Erscheinung getreten. Wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz saß er zu Beginn des Jahres fünfeinhalb Monate in Haft. Er reiste 2016 in das Bundesgebiet ein und verfügt über eine Aufenthaltsgestattung. Er wurde in der Nähe seiner Meldeanschrift festgenommen.

Der 18-jährige afghanische Staatsangehörige ist im September 2015 als sogenannter unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling in das Bundesgebiet eingereist. Sein Asylantrag wurde im Februar dieses Jahres abgelehnt. Er verfügt über eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Der 18-jährige ist bereits wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Körperverletzung sowie einer „Schwarzfahrt“ polizeilich in Erscheinung getreten. Er konnte in Bad Kreuznach festgenommen werden.

Pollhansfests in Schloß Holte: „Südländer“ schlagen 23-Jährigen krankenhausreif – Opfer wollte einer jungen Frau helfen

3

Schloß Holte-Stukenbrock (CK) – Bei den ersten beiden Tagen des Pollhansfests in Schloß Holte (20.10. – 21.10.) wurden wie in den Jahren zuvor mehrere Tausend Besucher verzeichnet, die über das Wochenende vor Ort waren. Gemessen an den Besucherzahlen verlief das Pollhans-Wochenende weitgehend ruhig.

Ohne ins Detail zugehen, sieht die Bilanz der polizeilichen Maßnahmen nach derzeitigem Stand wie folgt aus:

Am Samstag (20.10.) von den eingesetzten Polizeibeamten 14 Strafanzeigen geschrieben, die sich wie folgt aufteilen: Fünf Anzeigen wegen Körperverletzungsdelikten, sechs Diebstahlsanzeigen (vier davon wegen Fahrraddiebstahls) und jeweils eine Anzeige wegen Beleidigung, Trunkenheit im Verkehr und Widerstandes gegen Polizeibeamte.

Gegen 03.20 Uhr wurde ein 23-jähriger Mann aus Schloß Holte-Stukenbrock von einer Gruppe Südländern geschlagen und gewürgt worden. Zuvor wollte der 23-Jährige einer jungen Frau zu Hilfe kommen, die von der Männergruppe beleidigt und bedrängt worden war. Der Schloß Holte-Stukenbrocker wurde dabei schwer verletzt. Mit einem Rettungswagen wurde er in ein Krankenhaus nach Bielefeld gebracht.

Weiterhin wurden vier Personen in Gewahrsam genommen. Es wurden insgesamt 16 Platzverweise ausgesprochen, um aufkeimende Schlägereien und Rangeleien im Vorfeld zu unterbinden.

Rund um den Veranstaltungsbereich kam es gegen Abend zu Verkehrsbehinderungen durch verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge. Fünf Autos mussten abgeschleppt werden.

Am Sonntag (21.10.) fertigten die Beamten neun Strafanzeigen, davon vier wegen Fahrraddiebstahls, drei wegen Körperverletzungsdelikten, eine wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie eine wegen sexueller Belästigung. Zwei Autos mussten durch die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock abgeschleppt werden, da sie verkehrsbehindernd abgestellt worden waren. Gegen neun Besucher erteilten die Beamten Platzverweise.

Robert Habeck: Grüne wollen keine „Volks“-Partei sein

6

Derzeit genießen die Grünen die ungeteilte Aufmerksamkeit der Medien und der Umfrageinstitute, sie werden geradezu hochgejubelt bzw. hochgejazzt in den Himmel, trotz des hanebüchenen Unsinns, den so mancher Grünling (Anton Hofreiter, Claudia Roth, Annalena Baerbock, Katrin Göring-Eckardt) oder Grünschnabel (Katharina Schulze) gern von sich gibt. Als neuer Messias der grünen Empörungs- Bevormundungspartei gilt Robert Habeck, ein Realo, heißt aber nicht, dass er im Sinn der Bürger und Wähler realistische Politik betreiben will.

Nun sagte der Partei-Vorsitzende Robert Habeck dem RedaktionsNetzwerk Deutschland:

[…] Grüne wollen keine Volkspartei sein, Volkspartei ist ja inzwischen kein Erfolgsmodell mehr. In der hochindividualisierten Gesellschaft suchen Volksparteien oft nur noch den kleinsten gemeinsamen Nenner, was dazu führt, dass irgendwie nichts mehr vorangeht.

Die Grünen sehen sich laut Habeck als „Bündnispartei“: Der Grünen-Chef erklärt: „Und darum geht es: individuelle Unterschiede anerkennen, sich auf gemeinsame Ziele einigen, politische Bündnisse schmieden und dann die enormen Herausforderungen wie Digitalisierung, Klimakrise anpacken.“ […] Quelle: Focus Online/22.10.2018

Die Grünen können auch gar keine Volkspartei werden, für sie ist ein (deutsches) Volk schlicht nicht existent:

Wo auch sonst? Kriminelle Polizeischüler in Berlin – Diebstahl, Körperverletzung

6

Sie sollen Recht und Gesetz in Berlin durchsetzen und Amtspflichten erfüllen. Doch unter den Azubis an der Polizeiakademie in Ruhleben gibt es einige, von denen eher eine Gefahr ausgeht, berichtet die BZ.

Im Mai und September sind gegen drei Schüler (17, 23, 26) Strafanzeigen wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr gestellt worden. In zwei Fällen hatten die Azubis nicht mal einen Führerschein!

In den vergangenen sechs Monaten wurden zudem sieben weitere Strafanzeigen gegen Polizeianwärter registriert: zwei wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen; und außerdem wegen Fahrerflucht, Körperverletzung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, fahrlässiger Brandstiftung, Nachstellung und Diebstahls.

„In fünf Fällen wurden Disziplinarverfahren eingeleitet, deren Prüfung noch nicht abgeschlossen ist“, sagt Polizei-Sprecher Carsten Müller. Die Prüfung dienstrechtlicher Maßnahmen sei in vier Fällen ohne Konsequenzen abgeschlossen worden. „In sechs Fällen dauern die Prüfungen noch an“, so Müller.