Das Bundeskabinett hat den Weg für eine digitale Brieftasche in Deutschland frei gemacht: Mit dem sogenannten „Digitale Identitätengesetz“ (DIdG) will die Bundesregierung den rechtlichen Rahmen für die europäische EUDI-Wallet schaffen. Künftig sollen in einer Smartphone-App Ausweise, Nachweise und Verträge gebündelt digital verfügbar sein.
Hintergrund: EUDI-Wallet und neues Gesetz
Die Bundesregierung hat heute ein Gesetzespaket für digitale Identitäten beschlossen. Ziel ist es, die Einführung der EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet) zu ermöglichen. In dieser sollen künftig persönliche Ausweisdokumente und weitere Bescheinigungen sowie Verträge elektronisch gespeichert und genutzt werden können.
Statt einer klassischen Brieftasche mit Karten soll eine App auf dem Smartphone die zentrale Anlaufstelle werden. Die Vorgaben dafür werden auf europäischer Ebene gemacht; Deutschland will sie zeitnah in die praktische Umsetzung überführen. Mit dem „Digitale Identitätengesetz“ bringt die Regierung nun die dafür notwendigen Regelungen in den politischen Prozess ein. Der Entwurf geht anschließend in den Bundestag.
Wann soll die digitale Brieftasche kommen?
Für die Umsetzung bleibt der Bundesregierung wenig Zeit. Der Zeitplan der EU sieht vor, dass alle Mitgliedstaaten bis zum 24. Dezember 2026 eine EUDI-Wallet bereitstellen müssen. In den Ländern ist der Stand der Entwicklung dabei unterschiedlich: Während einige noch an den gesetzlichen Grundlagen arbeiten, existieren in anderen bereits funktionierende App-Lösungen.
Deutschland verfolgt offenbar einen Start, der den EU-Vorgaben weitgehend entsprechen soll. Digitalminister Karsten Wildberger hatte angekündigt, dass ein „Soft-Launch“ mit ersten Funktionen für den 2. Januar 2027 geplant sei. Nach Angaben der Projektverantwortlichen läuft derzeit zudem ein Testbetrieb in einer geschützten Umgebung, in dem der digitale Ausweis erprobt wird.
Welche Funktionen soll die Wallet bieten?
Im Mittelpunkt der digitalen Brieftasche soll der elektronische Identitätsnachweis stehen, der über eine Smartphone-App bereitgestellt wird. Dabei ist die digitale Karte nicht nur als Ersatz für den Personalausweis gedacht. Perspektivisch soll die Wallet Teil eines breiteren Ökosystems sein, das unterschiedliche Dokumente und Dienstleistungen zusammenführt.
Genannt werden unter anderem Aufenthaltstitel, Altersnachweise, der Führerschein sowie Anwendungen im Bereich Online-Banking. Zusätzlich soll die Wallet nach den bisherigen Planungen Ausweise und Versicherungskarten bündeln.
- Wildberger hatte den Start der digitalen Brieftasche für 2027 angekündigt; bei der Umsetzung sollen unter anderem Ausweisdokumente und Versicherungskarten zusammengeführt werden.
- Das Digitalministerium wirbt derzeit zudem um die Einbindung von Unternehmen: Über 100 Anbieter sollen sich nach Angaben des Ministers bereits in der Testumgebung beteiligen, darunter Banken, Versicherungen, Carsharing-Anbieter und Telekommunikationsunternehmen.
Welche Sicherheitsvorkehrungen sind vorgesehen?
Für die technische Umsetzung wird eine Bundesagentur für Sprunginnovationen in den Prozess eingebunden. Auf deren Seite heißt es, dass Nachweise innerhalb der App lokal gespeichert werden. Übertragen sollen sie demnach nur dann werden, wenn die Nutzerin oder der Nutzer die Freigabe aktiv erteilt.
Außerdem soll der Zugriff auf die Daten an staatlich registrierte Organisationen gebunden sein. Zusätzlich ist vorgesehen, dass der App-Zugriff durch eine zweite Schutzebene abgesichert wird – beispielsweise über eine PIN oder einen biometrischen Abgleich.
- Bei Verlust kann die Wallet gesperrt und anschließend auf einem neuen Gerät eingerichtet werden.
Reaktionen und Kritik
Im politischen Raum stößt das Vorhaben auf unterschiedliche Bewertungen. Der Paritätische Gesamtverband äußerte im Gesetzgebungsprozess die Befürchtung, die Ausgestaltung könne am Ende zu kompliziert werden. In einer Stellungnahme wird darauf verwiesen, dass der Gesetzentwurf an mehreren Stellen von einer digital kompetenten und dauerhaft handlungsfähigen Nutzerschaft ausgehe. Unterschiedliche Lebenslagen sowie variierende Unterstützungsbedarfe müssten stärker berücksichtigt werden.
Auch Datenschutzbedenken werden laut. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gefordert, dass privatwirtschaftliche Anbieter daran gehindert werden sollen, Daten aus der digitalen Brieftasche für ihr übriges Geschäft abzuschöpfen.
Jan Henrich berichtet aus dem ZDF-Hauptstadtstudio in Berlin.