Kiel: Schwarz-grüne Asylbeauftragte rät Afghanen wegen EuGH-Urteil zu neuen Anträgen

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Symbolbild

Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich entschieden, dass Frauen in Afghanistan systematisch verfolgt werden. Frauen mit nationalem Abschiebungsverbot oder subsidiärem Schutz in Deutschland wird nun empfohlen, Asylfolgeanträge zu stellen, um die Flüchtlingseigenschaft und damit weitere Vorteile zu erhalten.

In einer „Handreichung für die Beratungspraxis“ der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen in Schleswig-Holstein, Doris Kratz-Hinrichsen, wird in Bezug auf das EuGH-Urteil in Deutschland lebenden Frauen und Mädchen mit nationalem Abschiebungsverbot oder subsidiärem Schutz empfohlen, einen Asylfolgeantrag nach § 71 AsylG zu stellen. Weiterlesen auf freilich-magazin.com

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