Die Ampelkoalition zeigt sich spendabel. Nachdem der Mindestlohn Anfang Oktober auf zwölf Euro pro Stunde gestiegen ist, soll zum 1. Januar kommenden Jahres auch das neue Bürgergeld substanziell erhöht werden. Empfänger dieser staatlichen Unterstützungsleistung haben neben dem Regelsatz, der für Singles von aktuell 449 auf 502 Euro angehoben wird, auch Anspruch auf Erstattung der Bruttokaltmiete und der Heizkosten.
Die Ökonomen Ulrich Schmidt und Denis Haak zeigen anhand verschiedener Fallkonstellationen, wie künftige Empfänger der Sozialleistung und ihre Familien im Vergleich zu Haushalten mit einem Alleinverdiener dastehen, der in seinem 40-Stunden-Job den Mindestlohn von zwölf Euro erhält. Ihre Beispielrechnungen für Hamburg offenbaren, dass das Bürgergeld bei einigen Haushaltskonstellationen für einen Alleinverdiener viel verlockender ist, als eine Vollzeitstelle zum Mindestlohn anzunehmen. Eine fünfköpfige Familie etwa hätte – je nach Alter der Kinder – mit dem Bürgergeld zwischen 578 und 884 Euro im Monat mehr zur Verfügung.
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Es sei jedem auch arbeitssuchenden mehr Geld vergönnt, jedoch was diese Ampel mit dem Bürgergeld vor hat, ist skandalös. Für Vollzeitbeschäftigte auf Mindestlohn ist es nicht lohnenswert, sich früh aus dem Bett zu heben und zur Arbeit zu fahren. Finanziell steht ein Empfänger von Bürgergeld einem Vollzeitbeschäftigten auf Mindestlohnbasis in nichts nach. Er hat unter dem Strich fast dasselbe Geld auf dem Konto, wenn dieser dann die Hinzuverdienstgrenze von 100 Euro im Monat in Anspruch nimmt, steht er einem Vollzeitbeschäftigten mit Mindestlohn in nichts nach. Wie im Sozialismus allgemein üblich, lohnt sich ehrliche und fleißige Arbeit nicht mehr. Es widerspricht… Weiterlesen »
Wenn ich bedenke, dass diese Leistungen auch junge Arbeitsscheue bekommen, die kaum oder noch nie gearbeitet haben, und dann auch noch die Miete samt Heizkosten frei haben, kommt mir das große Kotzen.
Ich rechne da mal eine Rente von 800 Euro dagegen, wovon allein schon die Hälfte nur für die Miete draufgeht. Nachdem die Stromkosten von 50 auf 200 Euro monatlich angehoben wurde, muß man sich sehr überlegen, ob man im Winter erfrieren oder lieber verhungern will.
Bei den Heizkosten ist es allerdings so, daß sie nicht unbedingt immer voll übernommen werden. Sie werden in „angemessener Höhe“ übernommen – und was das heißen soll, ist dem Ermessensspielraum der einzelnen ARGEn bzw. der Jobcenter anheim gestellt. Es gibt also zahllose Fälle, in denen die Nebenkosten mit vom ohnehin knapp bemessenen Regelsatz bestritten werden müssen.
Deine Ausführungen sind nicht korrekt und entbehren jeglicher Grundlage. Die angemessenen Heizkosten ergeben sich aus dem Miet- und Heizkostenspiegel der jeweiligen Gemeinde auf Basis der Betriebskostenabrechnungen der vorangegangenen Jahre. Aus diesen Daten ermitteln die Jobcenter die angemessenen Heizkosten je Quadratmeter für eine angemessene Wohnraumgröße mit gleichem Niveau und Lage. Bei Überschreiten der Angemessenheit wird der Leistungsempfänger aufgefordert, seine Kosten zu senken. Tritt ein harter Winter ein, so steigen auch die Angemessenheitswerte der jeweiligen Gemeinde. Ein Arbeitnehmer muss ebenfalls verantwortungsbewusst Heizen und seine Kosten im Blick behalten, anderenfalls muss er diese aus seinem Arbeitslohn begleichen. Würde man keine Angemessenheit haben, so… Weiterlesen »