Strafantrag gegen Richter wegen keine „dem Pöbel gefälligen Urteile“

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Kann man zu deutschen Gerichten noch volles Vertrauen haben, oder bestehen Zweifel an der Neutralität und Objektivität von Richtern? Es geht um einen Fall am Amtsgericht Düsseldorf vom 11. Mai 2016, die Richter verurteilten den Iraker Mohammad A. wegen sexueller Nötigung zu einer Haftstrafe von 20 Monaten, der Amtsrichter setzte die Strafe zur Bewährung aus, weil keine „dem Pöbel gefälligen Urteile“ gesprochen werden dürften. Diese Haltung des Richters löste große Empörung aus, eine ehemalige Richterin aus Bonn stellte Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen Beleidigung und Rechtsbeugung.

[…] Jetzt sieht sich der Richter mit einem Strafantrag wegen Beleidigung und Rechtsbeugung konfrontiert. „Der Richter hat bei der Urteilsverkündung mich, wie auch eine große Zahl anderer Bürger als Pöbel bezeichnet, weil er – zu Recht – davon ausgeht, dass wir ein härteres Urteil, zumindest keine Strafaussetzung zur Bewährung erwartet hätten“, begründete eine ehemalige Richterin aus Bonn ihren Strafantrag.

In dem NRW.direkt vorliegenden Schriftstück heißt es weiter: „Ich bin eine besonnene und rechtstreue Staatsbürgerin und bin nicht bereit, mich von einem Richter in öffentlicher Verhandlung als Pöbel beschimpfen zu lassen. Ich möchte künftig nicht erleben, dass ich mich bei Äußerungen über ein zu mildes Urteil unter Berufung auf einen deutschen Richter als Pöbel bezeichnen lassen muss.“ […] Weiterlesen

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