So läuft das hier: Syrerin schlägt Polizisten ins Gesicht, zur Belohnung Asyl erhalten

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Rückblick, eine syrische Asylantin wurde angeblich sexuell belästigt und sollte deshalb mit ihren drei Kindern von Warburg-Dössel in eine andere Flüchtlingsunterkunft umziehen. Am Tag der Verlegung (09.03.2016) verweigerte die Flüchtlingsmutter den Umzug, die Polizei wurde gerufen, als diese eintraf, um die Mutter und ihre Kinder in eine andere Unterkunft zu verlegen, habe diese ihre Kinder aufgefordert, sich mit Bissen und Tritten zur Wehr zu setzen und habe auch selbst zugebissen. Die Asylantin griff einen Polizisten an und schlug ihm ins Gesicht. Wie eine Helferin in einem Schreiben berichtet, wurde der sexuelle Missbrauch nur vorgetäuscht, um in ein eigenes Haus zuziehen.

Trotz des Vorfalls wurde der Asylantrag der Syrerin positiv beschieden, also eine Art Belohnung für abartiges Verhalten, jedoch wurde sie wegen Körperverletzung per Strafbefehl mit 300 Euro zur  Kasse gebeten. Zumindest wurde das Verfahren wegen der Auseinandersetzung gegen die Polizisten eingestellt, die sich offensichtlich gerade noch im kultursensiblen Rahmen bewegten. Verbleibt nur die Äußerung eines Polizisten für die strafrechtlichen Ermittlungen: »Wenn sie nicht mitkommt, lege ich sie und ihre Kinder in Ketten und zerre sie raus. Ist mir scheißegal. Raus aus der Bude«

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