Nach Messer-Mord in Dresden aufgewacht? Bayerns und Sachsens Innenminister gegen generellen Abschiebestopp nach Syrien

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Mitte Juni 2020 einigten sich die Landesregierungen auf der Innenministerkonferenz in Erfurt darauf, den generellen Abschiebestopp, der auch Straftäter und Gefährder einschließt, nach Syrien bis Ende dieses Jahres zu verlängern, bis die Sicherheitslage sich verbessert hat.

Wie fürsorglich, eine eventuale Bedrohungslage und das Schicksal für Personen in Syrien nehmen einen höheren Stellenwert ein, als die innere Sicherheit in Deutschland und der Schutz der eigenen Bürger, schlimmer noch, der hiesigen Bevölkerung wird auch noch zugemutet, sich den Gefahren von syrischen Kriminellen und Gefährder aussetzen zu lassen.

So ein goldiges Prachtexemplar ist der Syrer Abdullah A. H. H., eingestuft als Gefährder und der „mutmaßliche“ Messer-Mörder von Dresden, der 2015 nach Deutschland kam und nicht abgeschoben werden darf, weil seine Schutzbedürftigkeit und Sicherheit höher priorisiert wird, als die körperliche Unversehrtheit der deutschen Staatsbürger.

Nun melden sich die ersten Landesinnenminister zu Wort, bis sie dann bald wieder zur Tagesordnung zurückkehren werden, wenn die ersten Grashalme über das bestialische Verbrechen gewachsen sind:

[…] Die Innenminister Bayerns und Sachsens sprachen sich WELT gegenüber für ein Ende des vollständigen Abschiebestopps nach Syrien aus. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte: „Die Bundesregierung, allen voran das Auswärtige Amt, muss endlich die Voraussetzungen dafür schaffen, Rückführungen nach Syrien oder in Drittstaaten zu ermöglichen – natürlich unter Beachtung der Menschenrechte und bei differenzierter Betrachtung des Einzelfalls.“

Hermann: „Der auf der Innenministerkonferenz erneut bis Ende des Jahres verlängerte generelle Abschiebestopp nach Syrien darf kein Freibrief für gewalttätige und bereits verurteilte Straftäter sein.“ Dies fordere Bayern schon seit Langem. „Ich werde mich dafür einsetzen, dass dieses Thema auf der nächsten Innenministerkonferenz intensiv behandelt wird.“ Hermann sagte: „Wer in unserem Land schwere Straftaten bis hin zum Mord begeht oder als Gefährder auftritt, kann doch nicht allen Ernstes erwarten, dass er bei uns Hilfe oder Schutz findet. Der Schutz der Bevölkerung hat oberste Priorität.“

Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU): „Der Umgang mit Gefährdern, die nicht abgeschoben werden können, ist ein deutschlandweites Problem.“ Im Falle Syriens gelte ein genereller Abschiebestopp. „Sachsen hatte sich auf der Innenministerkonferenz seit 2018 vergeblich dafür eingesetzt, Gefährder und Straftäter gleichwohl davon auszunehmen. Die Sicherheit der Bevölkerung geht eindeutig vor. Deshalb kann es keinen generellen Abschiebestopp für Gefährder und schwere Straftäter mehr geben.“ […] Quelle: Welt.de

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