„Das ist ein mehr als fragliches Vorgehen“, erklärt der Rechtsanwalt Walther Wegner bezüglich der „Schwachkopf“-Affäre. Wegner kritisiert die Behörden: Der Durchsuchungsbeschluss nach der Habeck-Anzeige besteht nur „aus pauschalen Behauptungen“ – und wirft Fragen auf.
Weil er einen angeblich beleidigenden Inhalt geteilt haben soll, stand auf einmal die Polizei vor der Haustür eines Rentners aus Bayern. Jetzt hat sich aus dem Fall von Stefan Niehoff, der von Robert Habeck selbst initiiert wurde, ein bundesweiter Skandal entwickelt. Als „Schwachkopf Professional“ wurde der Bundeswirtschaftsminister in einem Beitrag auf X bezeichnet. Niehoff teilte diesen Beitrag per Zitatfunktion der Plattform – und musste sich auf einmal einer Hausdurchsuchung unterziehen. Weiterlesen auf Apollo News.net