Innenminister fordern härteres Vorgehen gegen erschlichene Staatsbürgerschaft

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Symbolbild

„Der deutsche Pass ist kein Ramschartikel“,  so polterte Alexander Dobrindt   bereits im Jahr 2016. Wirklich – wer sorgte dafür? Die faktische Abschaffung des Abstammungsprinzips und Durchsetzung des Wohnortsprinzips haben in Deutschland dazu geführt, dass mittlerweile ein Heer von Fremden deutsche Staatsbürger werden konnten und können, auch wenn sie falsche Angaben machen, wie im Fall von Asylbewerbern. Bisher gilt eine Fünfjahresfrist für die Rücknahme der erschlichenen Einbürgerung, heißt – nach Ablauffrist wird der Betrug quasi legimitiert, nun soll eine Zehnjahresfrist den Lug und Trug bekämpfen.

[…] Die Innenministerkonferenz (IMK) hat den Bund aufgefordert, strenger gegen erschlichene Staatsbürgerschaften vorzugehen. Laut Beschluss soll das Bundesinnenministerium eine Gesetzinitiative auf den Weg bringen, um rechtswidrig erlangte Einbürgerungen künftig nicht mehr nur fünf Jahre wie bisher, sondern auch zehn Jahre danach noch zurücknehmen zu können.

Hintergrund sind Probleme und falsche Angaben bei der Identitätsfeststellung von Asylsuchenden, die oftmals erst Jahre später entdeckt werden. Gleichzeitig sieht der Beschluss vor, die gesicherte Klärung der Identität als Voraussetzung für die Einbürgerung in das Staatsangehörigkeitsgesetz aufzunehmen. Den Antrag hatte Baden-Württemberg eingebracht. Landesinnenminister und CDU-Vize Thomas Strobl sagte der „Welt am Sonntag“ zur geplanten Fristverlängerung: Die deutsche Staatsbürgerschaft sei „das größte Geschenk, das der deutsche Staat einem Ausländer machen kann“.

In keinem Fall dürfe eine „Einbürgerung dazu dienen, eine vollkommen neue Identität oder eine zusätzliche Alias-Identität zu verschaffen – und damit die Vertragsgrundlage der Einbürgerung unterwandern“. Eine „unter falschen Vorzeichen erschlichene Einbürgerung“ dürfe „unter keinen Umständen mit der Verleihung dieser belohnt werden“. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit Namen „Identitätsfeststellung“ war zu dem Ergebnis gekommen, dass unter Berücksichtigung der bisherigen Regel bundesweit in 58 Fällen die Einbürgerung wegen Täuschung über die Identität oder die Verfassungstreue zurückgenommen wurde. In 342 Fällen dagegen konnte ein Verfahren erst gar nicht gestartet werden, da die Fünfjahresfrist bereits verstrichen war.

Hintergrund der Initiative sind zudem Zweifel an den Identitätsfeststellungen während der Flüchtlingskrise, als viele Behörden überfordert waren. Zeitweise lebten 700.000 Personen im Land, ohne dass deren Identität festgestellt war. Behörden stellten zudem fest, dass Asylsuchende falsche Herkunftsländer angaben, um ihre Chance auf einen Schutztitel zu erhöhen. dts/10.6.2018 […]

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