Er durfte nicht abgeschoben werden – jetzt könnte der terrorverdächtige Tunesier bald freikommen

380
Symbolbild

Was für ein Irrsinn! Erst im Vorfeld die skurrile Entscheidung: Ein terrorverdächtiger Tunesier, der bei einer Razzia im Februar festgenommen wurde und für den IS einen Anschlag in Deutschland vorbereitet und ein Unterstützernetzwerk aufgebaut haben soll, darf nicht abgeschoben werden, da er keinen  hinreichenden Schutz vor der Todesstrafe in Tunesien habe, so das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt. Der Tunesier soll auch ein Mittäter des Anschlags auf das Bardo-Museum in Tunis sein, bei dem am 18. März 2015 insgesamt 21 ausländische Touristen getötet wurden.

Und was wird nun mit diesem Goldstück der westlichen Zivilisation weiterhin geschehen? Wird er sich frei in Deutschland bewegen dürfen, natürlich mit dem All-inklusive-Sorglos-Rundum-Paket? Der Terrorverdächtige könnte tatsächlich bald freikommen, d.h. der Schutz der Bevölkerung zählt  schon lange nicht mehr und  das Wohlergehen eines Verbrechers, der an der Ermordung von Unschuldigen in Tunesien beteiligt war, ist wichtiger. Dann steht dem nächsten geplanten Terroranschlag nichts im Wege?

op-online.de berichtet:

Der terrorverdächtige Tunesier Haikel S. könnte bald wieder auf freien Fuß kommen – trotz intensiver Bemühungen des Landes Hessen, ihn abzuschieben.

Der Bundesgerichtshof überprüft derzeit die Gründe für die Untersuchungshaft des vor einem halben Jahr in Frankfurt Festgenommenen. Mit dem Ergebnis rechnen die Ermittler in den nächsten Wochen, wie der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Freitag mitteilte.

Die Sicherheitsbehörden werfen dem 36-Jährigen vor, für die Terrormiliz IS in Deutschland einen Anschlag vorbereitet zu haben. „Herr S. gefährdet die freiheitlich demokratische Grundordnung und die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“, sagte der Sprecher des hessischen Innenministeriums, Michael Schaich.

„In Abstimmung mit der zuständigen Ausländerbehörde werden wir alle rechtlich und tatsächlich möglichen und zulässigen Schritte veranlassen, um den Aufenthalt dieser Person zu beenden“, kündigte Schaich an. Eine Abschiebung hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt aber untersagt, weil dem 36-Jährigen in Tunesien die Todesstrafe drohe. Der Mann steht auch in seiner Heimat unter Terrorverdacht.

0 0 Bewertungen
Artikel Bewertung
Folgt Politikstube auch auf: Telegram

5 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments