Verwaltungsgericht Frankfurt: Terrorverdächtiger Tunesier darf nicht abgeschoben werden

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Symbolbild

Ein terrorverdächtiger Tunesier, der bei einer Razzia im Februar festgenommen wurde, darf nicht abgeschoben werden, weil er keinen hinreichenden Schutz vor der Todesstrafe in der Heimat habe. Der Tunesier soll für den IS einen Anschlag in Deutschland vorbereitet und ein Unterstützernetzwerk aufgebaut haben.

In Tunesien wurden die letzten Todesurteile im Oktober 1991 vollstreckt. Tunesien hat die Todesstrafe im Jahr 2011 abgeschafft. Dass die tunesischen Behörden auf die von dem Gericht erbetene Zusicherung nicht vollumfänglich reagieren, kann wohl damit begründet werden, dass der kriminelle Landsmann in der Heimat unerwünscht ist, zudem kann von diesem keine Terrorgefahr mehr ausgehen für Tunesien, kurz gesagt: Die sind heilfroh, dass sie den Kerl los sind.

[…] Das Verwaltungsgericht Frankfurt gab am Mittwoch einem Eilantrag des Tunesiers statt. Der Terrorverdächtige darf damit nicht in sein Heimatland abgeschoben werden. Er habe in Tunesien keinen hinreichenden Schutz vor der Todesstrafe, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Die 6. Kammer hatte im April verlangt, dass der nordafrikanische Staat der Bundesregierung vor der Abschiebung völkerrechtlich verbindlich zusichern müsse, dass gegen den Mann nicht die Todesstrafe verhängt werde. Die am 11. Juli vorgelegte diplomatische Mitteilung, eine sogenannte Verbalnote, der tunesischen Regierung erfülle diese Bedingung nicht, begründete das Gericht seinen Beschluss. Die Entscheidung der Kammer ist unanfechtbar.

Der Tunesier war bei einer Anti-Terror-Razzia in Hessen am 1. Februar festgenommen worden. Er soll laut Behörden für den IS einen Anschlag in Deutschland vorbereitet und ein Unterstützernetzwerk aufgebaut haben.

Die geplante Abschiebung wurde am 22. März wenige Minuten vor dem Abflug vom Frankfurter Flughafen gestoppt, weil der Mann einen Asylantrag gestellt hatte. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte diesen als offensichtlich unbegründet ab. Dagegen wehrte sich der Mann mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht.

Der Tunesier, der 2003 mit einem Studentenvisum nach Deutschland gekommen war, war nach einer Fahndungsnotierung der tunesischen Behörden erstmals im August 2016 in Frankfurt festgenommen worden. Er wurde in der Notierung als Mittäter des Anschlags auf das Bardo-Museum in Tunis bezeichnet, bei dem am 18. März 2015 insgesamt 21 ausländische Touristen getötet wurden. […] Quelle: Die Welt

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