Brutale Gruppenvergewaltigung in Mülheim: Drei 15-Jährige Bulgaren zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt

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Nach der brutalen Gruppenvergewaltigung einer 18-jährigen Anfang Juli 2019 in Mülheim an der Ruhr verhängt das Duisburger Landgericht nun Haft- und Bewährungsstrafen gegen die drei angeklagten Bulgaren im Alter von 15 Jahren.

Wie Welt.de berichtet, erhielt einer der Angeklagten eine Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten, die zwei weiteren Angeklagten bekamen Strafen von 18 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Allerdings müssen die beiden für vier Wochen in Dauerarrest. Ihnen hielt die Kammer zugute, dass sie nicht vorbestraft sind. Die Urteile gegen die zur Tatzeit 14-Jährigen sind nicht rechtskräftig. Die beiden jüngsten Tatverdächtigen – 12 Jahre – kamen erst gar nicht vor Gericht. Die Stadt Mülheim scheiterte mehrmals damit, die Familie des Hauptverdächtigen nach Bulgarien auszuweisen. Die Eltern legten auf den letzten Drücker immer wieder die nötigen Belege für eine Arbeitsstelle vor.

Politikstube: Irgendwie ist das Jugendstrafgesetz nicht mehr zeitgemäß, schließlich haben sich die Zeiten und die Taten (wie Gruppenvergewaltigung) beträchtlich geändert und ein „Du, Du“ (Bewährungsstrafe) scheint nicht mehr angemessen zu sein, auch das Schandtaten bis zum vollendeten 13. Lebensjahr ohne Konsequenzen bleiben.

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