Duldung ist eine Art Zauberwort für diejenigen, die abgeschoben werden sollen, aber nicht abgeschoben werden können, weil Dokumente fehlen und die Identität ungeklärt bleibt. Deutschland ist offenkundig ein sicherer Staat für schutzsuchende Kriminelle, sie können zu einem nicht abgeschoben werden, da die Heimatländer sie nicht mehr zurück haben wollen, oder die Heimatländer nicht bekannt sind, weil die Pässe sowie andere Unterlagen nicht vorhanden sind. Der Fall eines 44-Jährigen Afrikaners, dessen Asylantrag 1998 abgelehnt wurde, als Krimineller mehrmals die Gefängniszelle buchte, zeigt den Abschiebe-Irrsinn in Deutschland. Zumindest beruhigend, dass das Steuereintreiben und Strafzettel verteilen in diesem Land noch funktioniert.
[…] Ein Afrikaner (heute 44) tauchte erstmals 1998 bei deutschen Behörden auf. Am 26. November lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seinen Asyl-Antrag ab: „Offensichtlich unbegründet!“ Eine Klage dagegen scheiterte im Januar 1999 vor dem Verwaltungsgericht Hamburg. Wegen fehlender Dokumente und ungeklärter Identität verlängerte das Einwohnerzentralamt immer wieder die Duldung – trotz Ablehnungsbescheid! […] Weiterlesen auf Bild.de