Eine Vergewaltigung ist anscheinend seit 2015 halb so schlimm? Zumindest zeigen das die Urteile gegen „Schutzsuchende“, die überwiegend nicht sonderlich hart ausfallen. Nun ein weiterer Fall, der erneut Zweifel an den Rechtsstaat auslöst: Im Sommer 2016 wurde die 15-Jährige Tochter einer Flüchtlingshelferin von zwei jungen Syrern vergewaltigt, vier Jahre später wurden nun die beiden „Flüchtlinge“ nur zu Bewährungsstrafen verurteilt, als hätten sie einen Kaugummi im Supermarkt geklaut.
Die Bewährungsstrafen werden die „Schutzsuchenden“ gewiss beeindrucken und bestimmt eine Lehre sein, spätestens nach dem Urteil wissen sie, dass „der Schutz und die Sicherheit“ auch beim Gericht gilt. Ob zwei junge Deutsche, die eine minderjährige Syrerin vergewaltigen würden, auch so viel Glück vor Gericht haben?
Vielleicht hat die Richterin/der Richter in weiser Voraussicht gedacht, zwar sind die Gefängnisse ausreichend belegt, aber es muss noch Platz im Knast freibleiben, um die wahren Kriminellen wegzusperren, wie z.B. GEZ-Verweigerer?
[…] Die beiden Syrer kamen 2015 nach Deutschland, lebten in einer Unterkunft in Lüchow-Dannenberg. Im Sommer 2016 hatte die Tochter einer Flüchtlingshelferin die Unterkunft der Syrer im Kreis Lüchow-Dannenberg besucht. Zunächst tranken sie im Zimmer Tee, dann kippte die Stimmung. Laut Anklage hielt Mohamad T. dem Mädchen plötzlich die Arme fest, während sein Komplize es entkleidete und vergewaltigte Nach dem Sex-Überfall drohte das Duo: „Wenn du irgendetwas sagst, bringen wir deine ganze Familie um.“ […] Mehr auf Bild.de