Nach dem islamistisch motivierten Gewaltausbruch im Club „Le Frosch“ in Frankfurt (Oder) ist der zweite Hauptverdächtige festgenommen worden. Gegen den ersten, den 20 Jahre alten mutmaßlichen Haupttäter, lag bereits ein Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung vor. Jetzt sollen beide Migranten abgeschoben werden. Der Brandenburger Flüchtlingsrat stellt sich gegen die Abschiebung mit der Begründung, die Taten seien nicht restlos aufgeklärt, die jungen Männer noch nicht verurteilt: – und erklärt: „Asyl ist ein Grundrecht, das auch dann nicht verwirkt werden kann, wenn jemand straffällig geworden ist.“
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Thomas Jung, meint dazu:
„Offensichtlich haben die Herrschaften vom Brandenburger Flüchtlingsrat die Brisanz der Lage genauso wenig erkannt, wie den Sinn und Inhalt des Grundgesetzes. Im Grundgesetz geht es in erster Linie um den Schutz der Grundrechte aller Bürger. Dieser ist durch straffällige Menschen, die islamistische Morddrohungen ausstoßen und Menschen körperlichen Schaden zufügen, ernsthaft gefährdet. Wir haben uns im Bundestag dafür eingesetzt, dass solche Menschen sofort ihr Anrecht auf Asyl verlieren und eine Abschiebung per Verfügung auch ohne Urteil möglich ist. Altparteien und unverantwortliche Tagträumer haben das bisher verhindert. Abschiebung ist die einzige Antwort auf Migrantengewalt.“