Wer sich bei der Abschiebung wehrt, wird belohnt. In einem Brief der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen an die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf heißt es: „Wenn sich der Betroffene weigert, in das Flugzeug zu steigen bzw. auf eine andere Art versucht, sich der Abschiebung zu widersetzen (aktiver/passiver Widerstand), kann dieser auf freien Fuß gesetzt werden und eigenständig zu der ihm zugewiesenen Unterkunft zurückreisen.“ Weiterlesen auf Bild.de