Zwei Syrer mit Harem: 30 Anzeigen wegen Bigamie – Staatsanwaltschaft prüft Einleitung von Ermittlungsverfahren

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Die Entscheidungen der Behörden im Kreis Pinneberg, wonach zwei syrische „Flüchtlinge“ ihre Zweitfrauen nach Deutschland nachholen durften, sorgten nicht nur für massive Empörung in den sozialen Netzwerken, sondern lösten auch zahlreiche Anzeigen wegen Bigamie aus. Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.

Es wurden Präzedenzfälle geschafft, um polygame Eheverhältnisse mit Hinweis auf des „Kindeswohls“ zu gestatten, damit Moslems ihre archaische und patriarchalische Kultur auch in Deutschland weiterhin ausleben können. Man rollt dieser mittelalterlichen Unterwanderung den roten Teppich aus, gleichzeitig tritt man hiesige Gesetze mit Füßen. Wie kann es sein, dass Mitarbeiter von Behörden gegen geltendes Strafrecht verstoßen dürfen?

Während für viele Bürger das Fass längst übergelaufen ist, Zorn und Unverständnis sich steigern, lachen sich die beiden Syrer, deren Nachzug der Zweitfrauen gestattet wurde und obendrein auch noch die Oma nachkommen durfte, ins Fäustchen und womöglich informierten sie Freunde, Bekannte und den erweiterten Familienkreis über die Naivität deutscher Behörden.

[…] Der Fall um zwei syrische Flüchtlinge, die jeweils mit zwei Ehefrauen im Kreis Pinneberg zusammenleben, beschäftigt die Staatsanwaltschaft Itzehoe zunehmend, das sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Seit Ende Januar seien „circa 30 Anzeigen“ wegen Bigamie eingegangen. In Deutschland sind sogenannte Mehr-Ehen verboten. Derzeit werde geprüft, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werde.

Hintergrund sind zwei syrische Familien, die 2015 und 2016 als Flüchtlinge nach Deutschland kamen.Im ersten Fall reisten der Ehemann und seine beiden Frauen samt Kinder einzeln ein. Jetzt leben alle im Kreis Pinneberg. Im anderen Fall gab die Zweitfrau in Griechenland ihren hier lebenden Ehemann an, und kam so mit ihren Kindern über das Bundesamt in den Landkreis. […] Quelle: Kieler Nachrichten.de/31.3.2018

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