Zugewanderte Kriminalität: Bundeslagebild betrachtet Täter-Opfer-Konstellation

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Symbolbild

Kürzlich veröffentlichte das Bundeskriminalamt (BKA) sein „Bundes­lage­bild Krimi­nalität im Kon­text von Zu­wan­de­rung 2021“. Dieses beschreibt seit der Migrationskrise 2015 „die Auswirkungen der Zuwanderung auf die Kriminalitätsentwicklung für die Bereiche Allgemeinkriminalität, Organisierte Kriminalität sowie Politisch motivierte Kriminalität“.

Besonders kriminell engagiert scheinen laut der Polizeistatistik junge Männer im Alter von 18 bis 30 Jahren zu sein. Zudem gilt ein Drittel der tatverdächtigen Zuwanderer als Mehrfachtäter. Insbesondere Tatverdächtige aus Libyen, Georgien und den Maghreb-Staaten Nordafrikas „wiesen einen besonders hohen Anteil an mehrfachtatverdächtigen Zuwanderern/Zuwanderinnen auf“.

Eine genauere Betrachtung des Verhältnisses von Tatverdächtigen und Opfern zueinander fokussierte die „Welt“ in einem Beitrag. Dort heißt es: „Wenn in der Bundesrepublik Gewalttaten zwischen Deutschen und Zuwanderern stattfinden, ist in den meisten Fällen der Zuwanderer der Täter und der Deutsche das Opfer.“

2021 seien fast eine Million Menschen in Deutschland Opfer von Gewaltkriminalität geworden. Darunter befanden sich auch Opfer schwerer Straftaten. In den Kategorien Straftaten gegen das Leben, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit seien 40.593 Deutsche zu Opfer tatverdächtiger Zuwanderer geworden, während 11.107 Zuwanderer Opfer von tatverdächtigen deutschen Staatsangehörigen geworden seien.

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Politikstube: In der Liste der tatverdächtigen deutschen Staatsangehörigen befinden sich auch die „Eingebürgerten“, jene mit Migrationshintergrund und fremdklingenden Vor- und Nachnamen – wenn man die herausnehmen würde, dann ergibt sich ein ganz anderes Lagebild.

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