Der Geiselnehmer vom Kölner Hautbahnhof hätte bereits vor drei Jahren abgeschoben werden können. Das BAMF hat eine entsprechende Frist versäumt. Das berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“.
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Der Geiselnehmer vom Kölner Hautbahnhof hätte bereits vor drei Jahren abgeschoben werden können. Das BAMF hat eine entsprechende Frist versäumt. Das berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“.