Wie das Auswärtige Amt illegale Migranten nach Deutschland holen will

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Symbolbild

Recherchen des „Cicero“ und der „Nürnberger Nachrichten“ förderten eine nahezu unglaubliche Geschichte zu Tage. Demnach versucht ein seit 2014 hier lebender Afghane seinen angeblichen Bruder nach Deutschland zu holen. Khan G. wäre eigentlich selbst ausreisepflichtig, profitiert aber von dem derzeit verhängten „Abschiebeverbot“ nach Afghanistan. Dennoch klagte er jetzt vor dem Berliner Verwaltungsgericht auf Familiennachzug seines angeblich 14-jährigen Bruders. Der Familiennachzug richtet sich im Regelfall an Ehepartner, Eltern und Kinder und ist insbesondere Flüchtlingen mit einem gesicherten Aufenthaltstitel vorbehalten.

Um aber doch in den Genuss einer Härtefallregelung kommen zu können, tischten die Anwälte von Khan G. dem Gericht eine Geschichte auf, bei der kein Auge trocken bleibt. Dessen minderjähriger Bruder, Mohammad G., habe vor dem Taliban-Regime nach Pakistan fliehen müssen, wo er ohne Papiere und „vollkommen verwahrlost“ auf der Straße lebe. Da er sich dort illegal aufhalte, habe er weder Zugang zu Medikamenten noch zu einem Arzt, um eine durch Bombensplitter erlittene Augenverletzung behandeln zu lassen. Das Auswärtige Amt hatte genug gehört und wollte ein Visum für Mohammad G. ausstellen.

Aber die Deutsche Botschaft in Islamabad legte ihr Veto ein und verweigerte die Ausstellung der Dokumente, und das gleich aus mehreren Gründen. Doch das Auswärtige Amt wollte diese eigentlich naheliegende Entscheidung nicht akzeptieren.

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MaMa
MaMa (@mark)

Welche Berufsgruppe wurde in der Pandemie benutzt und hat sich benutzen lassen?
Welche Berufsgruppe(n) profitieren vom Asylrecht?

Wer bezahlt das?
Wie im Sozialismus üblich, einer bestellt, ein anderer stimmt dem „Geschäft“ zu, ein Dritter, der weder über Preis noch Durchführung des Geschäfts entscheiden darf, hat die Sache zu bezahlen.

Immer das selbe Muster!
Es wird nicht gefragt, ob der, welchem die Rechnung vorgelegt wird, bezahlen kann.
Am Ende geht den Sozialisten das Geld der anderen aus.