Wie dämlich ist das denn? Sicherheitsdienst hätte gefährlichen Abschiebehäftling nicht an Flucht hindern können

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Symbolbild

Deutschland entwickelt sich immer mehr zum Tollhaus und man schüttelt nur noch den Kopf. Während „die hier schon länger leben“ bei jeder Kleinigkeit die Härte des Gesetzes spüren, gelten für „Flüchtlinge“ anscheinend andere Richtlinien. Ein mehrfach geflüchteter und obendrein gefährlicher Abschiebehäftling sollte aus Rheinland-Pfalz abgeschoben werden, überwacht wurde das goldige Früchtchen, das vermutlich aus Marokko stammt, von einem privaten Sicherheitsdienst, trotz Überwachung konnte der kriminelle Häftling fliehen, die Mitarbeiter hätten ihn gar nicht festhalten dürfen. Wozu dann ein Sicherheitsdienst, der keinerlei Handlungsspielraum hat?

[…] Der zur Bewachung eines gefährlichen Abschiebehäftlings eingesetzte private Sicherheitsdienst hätte den Mann bei seiner Flucht aus einer Klinik in Alzey nicht festhalten dürfen. Die Anwendung unmittelbaren Zwangs durch die Mitarbeiter der Firma sei ausgeschlossen. Nur wenn der Flüchtende dabei eine Straftat begangen hätte, dürfte er festgehalten werden. Das teilte das rheinland-pfälzische Integrationsministerium am Freitag auf Anfrage der DPA mit. „Der Sicherheitsdienst ist instruiert, im Notfall sofort die Polizei zu alarmieren.“

Der vermutlich aus Marokko stammende Abschiebehäftling entkam in einer psychiatrischen Klinik seinen beiden Bewachern. Er ist weiter auf der Flucht. Der Mann wird vom Ministerium als „sehr aggressiv“ eingestuft. Er war laut einer Richterin in Andernach kreuz und quer durch Europa gereist und dabei mehrfach vor seiner Rücküberführung oder Verhaftung geflohen. Auch hatte er gedroht, sich selbst und andere Menschen zu töten. Die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes hätten den Mann bei seiner Flucht nur festhalten dürfen, wenn er währenddessen eine Straftat begangen hätte, erklärte das Ministerium weiter.

Inzwischen hat die Landesregierung auf den Vorfall reagiert. Gefährliche Abschiebehäftlinge sollen in Rheinland-Pfalz künftig nur noch von der Polizei bewacht werden. […] Quelle: Focus Online
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