WHO-Pandemievertrag: Bundesverfassungsgericht schmettert Klage ab

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Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungbeschwerde gegen eine mögliche Zustimmung Deutschlands zum Pandemievertrag der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zurückgewiesen. Die Mitwirkung der Bundesregierung an der Ratifizierung eigne sich nicht als Beschwerdegegenstand, weil sie keine Rechtswirkungen auslöse, die die Antragstellerin in ihren Grundrechten verletzen könnten, heißt es in der Begründung. Dafür müßte ein entsprechendes Zustimmungsgesetz vom Parlament beschlossen und die zu überprüfenden Regelungen somit bereits erlassen werden.

Die Beschwerdeführerin argumentierte in ihrem Antrag, daß die WHO durch den geplanten Vertrag „legislative und exekutive Gewalt“ bekommen soll. Weiterlesen auf Junge Freiheit.de

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