Wer kommt, darf bleiben: Über 556.000 abgelehnte Asylbewerber leben in Deutschland

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In Deutschland leben 556.499 abgelehnte Asylbewerber, die meisten seit vielen Jahren. Jeder zweite hat ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Die Gründe dafür sind vielfältig: Der eine wird schwer krank, der nächste bekommt keine Papiere aus seinem Herkunftsland und der übernächste ist staatenlos. Tausend Gründe führen dazu, dass abgelehnte Asylbewerber im Land bleiben. Das klingt  gottgegeben, als wenn die Regierung da nichts ändern kann und will, gleichzeitig aber den Betrug und Rechtsbruch mit Verbleib, Teilhabe am Sozialsystem und eventueller Staatsbürgerschaft belohnt.

Einmal drin, immer drin! Personen reisen illegal ein, anstatt sie abzuschieben lässt der harte Rechtsstaat Gnade vor Recht walten. In Deutschland werden keine Papiere benötigt um einzureisen, um das Land wieder zu verlassen, werden unbedingt diese Dokumente gebraucht. Klingt paradox? Auch war die Krankheit kein Hinderungsgrund, sich auf die lange beschwerliche Reise nach Deutschland zu machen, man erinnere sich an die Rollstühle und Krücken auf der Balkanroute im Jahr 2015.

„Die Welt“ berichtet:

556.499 Ausländer, deren Anträge meist schon vor vielen Jahren rechtskräftig abgelehnt wurden, lebten zum 31. Dezember 2016 in Deutschland, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Linksfraktion hervorgeht. Die größten Gruppen abgelehnter Asylbewerber kommen aus der Türkei (76.919 Personen) dem Kosovo (68.114) Serbien (49.746) und Afghanistan (32.784). Vier von Fünf (404.000) sind schon länger als sechs Jahre im Land.

Doch nur wenige dieser Migranten müssen noch ihre erzwungene Rückkehr fürchten: Für sie hat sich das Abschiebungsfenster schon geschlossen. Fast die Hälfte (46,1 Prozent) dieser abgelehnten Asylbewerber hat der Antwort der Bundesregierung zufolge bereits ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, die sogenannte Niederlassungserlaubnis. Sie dürfen also dauerhaft bleiben.

Die meisten Asylbewerber reisen aber unerlaubt ein, was nicht bestraft wird, wenn sie deutlich machen, dass sie Schutz suchen. Und auch wenn ihr Antrag abgelehnt wird, ergeht oft Gnade vor Recht.

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