Unbarmherzig kann der Staat seine Krallen ausfahren und zeigt, welche Prioritäten bei Straftaten gesetzt werden und wie gründlich gearbeitet wird. Nun lernt ein obdachloser Hartz-IV-Bezieher die Härte des Gesetzes kennen, der „Schwerkriminelle“ wurde erfolgreich beim Schwarzfahren erwischt, da der Hilfebedürftige nur über ein mehr als schmales Einkommen verfügt, soll er 20 Tage hinter schwedischen Gardinen verbringen. Schwarzfahren ist nun mal kein Kavaliersdelikt, insbesondere bei denen „die hier schon länger leben“.
gegen-hartz.de berichtet:
Ein obdachloser Mann soll laut einem Strafbefehl des Amtsgericht Regensburg 800 EUR Strafe zahlen. Weil der Betroffene aber kein Geld hat und auf der Straße lebt, muss er nun wegen “Schwarzfahren” und einem Schaden von 10 EUR für 20 Tage in Haft. Der Deutsche Richterbund fordert schon seit Jahren, dass „Beförderungserschleichung“ nicht mehr als Straftat gilt. Denn vor allem arme Menschen sind betroffen und füllen die Gefängnisse.
Laut Rechtsanwalt Otmar Spirk, der den Berklagten vertritt, weiß die Staatsanwaltschaft und das Gericht auch davon, dass der Mann über ein sehr geringes Einkommen verfügt. Denn aus der Aktenlage geht hervor, dass der Beklagte Obdachlos und Hartz IV Bezieher ist. Es ist kein Einzelfall.
Die Unsinnigkeit der Strafe zeigt auch folgende Rechnung. Geht der Schwarzfahrer für 10 Euro Schaden ins Gefängnis, so kostet dem Steuerzahler etwa 108 Euro pro Tag. Bei 20 Tagessätzen sind das 2160 Euro. Jedes Jahr müssen etwa 7000 Menschen ins Gefägnis, weil sie “schwarz” gefahren sind. Die Betroffenen sind durchweg alle sehr arm und oft Obdachlos. Weiterlesen auf gegen-hartz.de