Wegen inhumane Behandlung: Bundesverfassungsgericht stoppt Abschiebung eines Syrers nach Griechenland

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Symbolbild

Während zig Tausende in Deutschland auf den Straßen oder unter Brücken leben, oder besser gesagt vegetieren, stoppt das Bundesverfassungsgericht die Abschiebung eines syrischen Asylbewerbers nach Griechenland, weil ihm dort eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung erwarte. Nach Angaben des Syrers, hätte er in Griechenland auf der Straße gelebt und keine staatliche Unterstützung erhalten. Konnte der Mann das auch belegen? Oder reichte nur die Aussage, wie bei der schriftlichen Selbstauskunft im Fragebogen-Verfahren für den Asylantrag? Offenbar verfolgt der Syrer wirtschaftliche Interessen, in Sicherheit war er bereits in Griechenland. Ein weiteres Goldstück, das die deutschen Steuerzahler alimentieren dürfen.

[…] Das Bundesverfassungsgericht mahnt die Behörden und Gerichte, bei der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber in einen Drittstaat die Aufnahmebedingungen mit der gebotenen Gründlichkeit zu prüfen. Zumindest wenn es „Anhaltspunkte für eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung“ gebe, müssten vor der Entscheidung nähere Informationen eingeholt werden. Mit ihrem am Dienstag veröffentlichten Beschluss stoppen die Karlsruher Richter die Abschiebung eines Syrers nach Griechenland.

Dabei handelt es sich ausdrücklich um eine Einzelfall-Entscheidung. Der Mann hatte den Behörden nach seiner Ankunft in Deutschland 2015 gesagt, dass er in Griechenland bereits erfolgreich Asyl beantragt habe. Dort habe er aber auf der Straße gelebt und keine staatliche Unterstützung bekommen. Sein Asylantrag wurde daraufhin abgelehnt.

Das Verwaltungsgericht Minden muss den Fall nun noch einmal prüfen. […] Quelle: „Die Welt“

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