Nach der Vergewaltigung einer Camperin in der Siegaue bei Bonn hat der Bundesgerichtshof das Urteil teilweise aufgehoben. Die Schulfähigkeit des Täters muss nun erneut geprüft werden.
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Nach der Vergewaltigung einer Camperin in der Siegaue bei Bonn hat der Bundesgerichtshof das Urteil teilweise aufgehoben. Die Schulfähigkeit des Täters muss nun erneut geprüft werden.