TE: Faesers nächster Fall

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Die Affäre um den von ihr grundlos aus dem Amt gemobbten Spitzenbeamten Arne Schönbohm – den sie mutmaßlich rechtswidrig sogar vom Verfassungsschutz ausspitzeln ließ – ist noch keineswegs ausgestanden, da legt das Schicksal ihr schon das nächste große Problemkind vor die Füße.

Soeben hat das Bundesverwaltungsgericht die sogenannte „anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung“ komplett kassiert: Die Leipziger Richter folgten erwartbar einem Urteil des Gerichtshofs der EU (EuGH). Der hatte schon vor einem Jahr entschieden, dass die Regelung in Gänze gegen EU-Recht verstößt und deshalb nicht mehr angewendet werden darf. Weiterlesen auf Tichys Einblick.de

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