„T-Online“ darf Fake News über Potsdam-Treffen nicht weiter verbreiten

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Symbolbild

Wichtige Etappensiege für den Staatsrechtler Ulrich Vosgerau. Das CDU-Mitglied wurde im Zusammenhang mit der Berichterstattung über das sogenannte „Geheimtreffen“ bei Potsdam mehrfach verkürzt und damit sinnentstellend zitiert. Mehr noch: Teilweise wurden dessen Aussagen frei erfunden.

Vosgeraus Anwälte konnten gegenüber „t-online“ Ansprüche zugunsten ihres Mandanten durchsetzen. Darüber hinaus hat das Landgericht Hamburg dem selbsternannten Recherche-Netzwerk „Correctiv“ jetzt verboten, bestimmte Passagen seiner bisherigen Berichterstattung weiter zu verbreiten. Weiterlesen auf Reitschuster.de

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