Seit Mittwoch verhandelt das Amtsgericht Dresden gegen einen abgelehnten Asylbewerber aus Pakistan, der ein geistig behindertes Mädchen (14) vergewaltigt haben soll. Der Beschuldigte gab vor Gericht an, das Mädchen habe mit ihm mitkommen wollen. Es sei auf Initiative der 14-Jährigen zu „einvernehmlichem Sex“ gekommen.
Soso, das Mädchen ist freiwillig mitgegangen, da ihr geistiger Zustand bzw. geistiges Niveau einer Achtjährigen davon ausging, dass „Flüchtlinge“ mehrheitlich anständige, ehrliche und gutherzige Menschen sind, vor denen man keine unberechtigte Ängste aufgrund von Vorurteilen oder Ressentiments haben muss, und ihre Offenheit und ihr Vertrauen nicht missbraucht wird? Ein minderjähriges Mädchen auf geistigen Niveau einer Achtjährigen entwickelt sexuelle Sehnsucht? Wer soll das glauben?
Sicher wird für den jungen Mann, der nicht wissen konnte, dass man mit Minderjährigen weder Sex haben noch vergewaltigen darf, ein kulturübergreifendes Urteil finden lassen? Wie würde die Strafe in Pakistan ausfallen?
Der MDR berichtet:
Laut Anklage soll der Asylbewerber aus Pakistan die 14-Jährige in der Dresdner Innenstadt an der Hand gefasst und gegen ihren Willen in ein nahe gelegenes Heim für Flüchtlinge gebracht haben. Dort habe er sie in seinem Zimmer eingeschlossen und erst am nächsten Morgen gehen lassen. Der Angeklagte bestritt zum Prozessauftakt die Vorwürfe.
Das behinderte Mädchen ist laut Anklage auf dem geistigen Niveau einer Achtjährigen. Es war mit seiner Mutter und Geschwistern an dem betreffenden Tag in einem Einkaufszentrum in der Innenstadt unterwegs. Nach dem Verschwinden der 14-Jährigen suchte die Polizei öffentlich nach ihr. Ein Autofahrer erkannte die Jugendliche einige Kilometer von der Asylunterkunft entfernt, als er im Radio von dem Vermisstenfall erfuhr.
Der Beschuldigte gab vor Gericht an, das Mädchen habe mit ihm mitkommen wollen. Es sei auf Initiative der 14-Jährigen zu „einvernehmlichem Sex“ gekommen. Zeugen waren am ersten Verhandlungstag noch nicht geladen.
Das Gericht setzte mehrere Verhandlungstage zunächst bis zum 6. August an. Außerdem soll ein Gutachten zum Alter erstellt werden. Der Beschuldigte hatte in der Vernehmung sein Alter am Mittwoch überraschend mit 20 angegeben.
Tag24.de berichtet:
„Hier denken alle nur an das Recht der Frauen.“ Mit diesem Satz begann Shahbaz H. (28) seine Aussage in seinem Prozess.
Shahbaz H. soll laut Anklage Anfang Dezember die Schülerin Lisa (14) entführt und vergewaltigt haben. Der Pakistani erklärte, das Mädchen hätte ihn regelrecht zum Sex genötigt: „Es war das erste Mal, sie hat mir alles gezeigt.“