Selbstbestimmungsgesetz: Wer eine Transfrau einen Mann nennt, soll künftig wegen Körperverletzung verurteilt werden können

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Seit am vergangenen Mittwoch das von Bundesfamilienministerin Lisa Paus vorangetriebene Selbstbestimmungsgesetz vom Bundeskabinett beschlossen wurde, schlagen Kritiker der Transbewegung weltweit entsetzt die Hände überm Kopf zusammen. Vor allem ein Detail des Gesetzes hat international sehr viel Aufmerksamkeit erregt: Das sogenannte Deadnaming soll in Zukunft bußgeldbewehrt sein. Bedeutet: Wer eine Transperson absichtlich bei seinem / ihrem alten Vornamen nennt, beziehungsweise frühere Geschlechtseinträge offenlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldstrafe bis zu 10.000 Euro rechnen. Weiterlesen auf Apollo News.net

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MaMa
MaMa (@mark)

Pipi Langstrumpf und die Villa Kunterbunt …
Ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt.

Holger
Holger (@holger)

Wird hier immer bekloppter. Unfassbar

Timon
Timon (@timoxx20)

In Dubai laufen derart sexuell Gestörte und Bekloppte erst nicht auf der Straße herum. Da wird einem Trans-Model die Einreise nach Dubai verweigert!