Schwertmörder-Videos: Staatsanwaltschaft prüft, ob sie gegen Handyfilmer vorgehen kann

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Nicht nur Augenzeugen hatten die Tat auf offener Straße in Stuttgart gesehen, auch die 11-Jährige Tochter musste den bestialischen und tödlichen Schwertangriff auf den Vater mitansehen. Nach dem grausamen Mord kursierten Videos im Netz, die das Ausmaß der Gewalt offenbaren und die bittere Wahrheit zeigen, die man in der Regierung lieber vermeiden und nicht öffentlich machen will, denn Teile der Bevölkerung, also jene die noch im Wachkoma liegen, könnten diese Aufnahmen verunsichern. Gäbe es diese Videos nicht, hätte man bequem das Verbrechen mit falschen Darstellungen unter den Teppich kehren können, Täter und Opfer wären wie üblich nur „Männer“ gewesen, die in einen Streit geraten sind, der leider für einen „Mann“ tödlich endete.

Nun will die Staatsanwaltschaft Stuttgart prüfen, ob sie gegen die Handyfilmer der Mord-Videos vorgehen kann und darf, um strafrechtliche Konsequenzen einleiten zu können, schließlich sind die „Herstellung und Verbreitung von Medien, die grausame oder unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen zeigen“ verboten. Das hat natürlich Priorität und ist viel wichtiger, als diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die ihrer Aufgaben nicht nachkommen, dass der Mörder, der sich als Flüchtling aus Syrien ausgeben und mit einem gefälschten Pass einreisen konnte, nun auf einmal zum Jordanier wird und überhaupt kein Schutzgrund vorliegt, also gar nicht hier sein dürfte.

Stuttgarter Nachrichten berichtet:

Noch immer herrscht Fassungslosigkeit über die tödliche Attacke eines angeblich 28-jährigen Mannes auf einen ehemaligen Mitbewohner. Einige Passanten hatten ihr Handy gezückt, als sie dem Geschehen gewahr wurden. Sie filmten, wie ein Mann mit einem Schwert auf einen anderen am Boden liegenden Mann einsticht – immer wieder. Statt die Aufnahmen der Polizei zur Verfügung zu stellen, stellten einige Hobbyfilmer ihre Mord-Videos ins Internet.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart will derzeit nicht viel dazu sagen, nur so viel: „Wir haben einen Prüfvorgang angelegt, in wieweit sich diese Personen strafbar gemacht haben“, sagt Sprecher Heiner Römhild.

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