Der letzte Strohhalm für die Aufenthaltserlaubnis für abgelehnte Asylbewerber und damit Ausreisepflichtige ist ein Passus im Aufenthaltsgesetz von 2005, sozusagen ein Schlupfloch für Ausnahmen. Abgelehnte Asylbewerber können sich an die Härtefallkommission wenden, um einen weiteren Aufenthalt zu erwirken, vorausgesetzt die Gründe reichen für eine Bewilligung aus.
Weit mehr als 10.000 Ausländer, was auch immer die Zahl heißen mag, nutzten bereits das Schlupfloch „Härtefall“, um das gescheiterte Asylgesuch und die Ausreisepflicht zu umgehen und ein Aufenthaltsrecht zu erlangen.
Focus Online:
Die tatsächliche Zahl dürfte sogar viel größer sein. Denn mehrere Länder konnten keine durchgehende Statistik für die vergangenen 16 Jahre bringen und meldeten stattdessen nur Zahlen für ausgewählte Zeiträume.
Zu den Gründen, die einen weiteren Aufenthalt des Ausländers hierzulande rechtfertigen können, zählen unter anderem:
- ein langjähriger Aufenthalt in Deutschland,
- nachhaltige Integration im Bundesgebiet,
- fehlende Bindungen zum Heimatland,
- eine schwere Krankheit.