Der Staat muss nicht helfen, um 56 Kinder von IS-Anhängern aus Syrien und dem Irak in die Niederlande zurückzuholen. Das hat ein Gericht in Den Haag entschieden – und brachte entgegen eines erstinstanzlichen Urteils Sicherheitsbedenken zum Ausdruck.
Der verantwortliche Richter erklärte: „Der Staat hat sich nicht gesetzeswidrig verhalten. Alle Forderungen der Frauen müssen abgewiesen werden. Das frühere Urteil wird dadurch aufgehoben.“